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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2000-03-14

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-14

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, dass ich zu diesem Minderheitsantrag, der die Zuständigkeit für die Anordnung von Auslandeinsätzen der Bundesversammlung übertragen will, noch einmal das Wort bekomme.

Ich sage nicht, dass ausländische Generäle uns anweisen oder befehlen sollen, wie Schweizer im Ausland einzusetzen sind. Aber man könnte ihnen, da sie Erfahrung haben, zuweilen zuhören, wenn sie ihre Erfahrung weitergeben. Wir konnten beispielsweise vor einigen Tagen an einem Nato-Treffen in Montreux Kommandanten solcher Einsätze anhören.

Da gab es einen höchst interessanten Beitrag jenes holländischen Kommandanten, der eine äusserst schwere Erfahrung machen musste: Er stand mit seinen Leuten in Srebrenica in Bosnien, als es dort zu den bekannten, gravierenden Massakern kam. Er war mit seinen Leuten ungenügend ausgerüstet und musste daher mit ansehen, was für Gräuel da geschahen. Er hat uns Zuhörern den Grundsatzentscheid, der sich bei Auslandeinsätzen immer stellt, in aller Klarheit vermittelt: Wenn man einen Einsatz beschliesse - so sagte der Holländer -, sei nur der allererste Entscheid, der Grundsatzentscheid, ein freier Entscheid: Gehen wir, oder gehen wir nicht? Alles, was nachher komme, sei Sachzwang. Wenn wir dem Bundesrat auch nur in einem beschränkten Teil die Kompetenz erteilen, die Erstentscheidung allein zu treffen, dann verzichtet dieses Parlament auf den Grundsatzentscheid für ein konkretes Auslandengagement. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein.

Die Überlegung leuchtet doch ein: Wenn eigene Leute schon irgendwo stehen, und die Lage spitzt sich - im Rahmen einer Entwicklung, die man nicht vorausgesehen hat - zu, dann kann man nur noch Verstärkung entsenden. Dabei ist man doch nicht mehr frei; man muss einfach mit dem zweiten Entscheid nachziehen, nachdem der erste getroffen worden ist.

Ich frage Sie, das Parlament, ganz einfach an: Weshalb übernehmen Sie nicht die volle Verantwortung für diese Einsatzentscheide, die hier zu treffen sind, indem Sie den ersten Entscheid, den Grundsatzentscheid, ob wir gehen oder nicht, auf sich nehmen? Nur dieser erste Entscheid - ich [PAGE 218] wiederhole es noch einmal -, nur dieser erste Entscheid ist ein freier Entscheid. Ein Entscheid, der der Bundesversammlung angemessen ist, den man der Bundesversammlung überlassen sollte.

Ich erlaube mir noch auf zwei Bemerkungen einzugehen. Herr Bundespräsident, Sie beschwören die Solidarität, rufen uns auf, solidarisch zu sein. Wissen Sie, was ich kritisiere, ist z. B. folgendes: Herr Raedersdorf hat in Tschetschenien abgeklärt, ob humanitäre Einsatzmöglichkeiten bestehen; er wird kritisiert, musste sich bundesrätliche Kritik anhören, er habe eigenmächtig gehandelt. Da bin ich überzeugt: Das schadet unserem Land!

Das Zweite sind die Guten Dienste, die Sie erwähnen und von denen Sie behaupten, sie seien nicht mehr gefragt. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir hier im Parlament aufgedeckt haben, dass die Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt in Jugoslawien von fünf Mächten angegangen worden ist, das EDA ein Engagement unverständlicherweise aber abgelehnt hat. Es ist nicht so, dass wir nicht gefragt sind, vielmehr wurde eine wichtige Chance, eine gute Aufgabe gut zu lösen, sträflich vergeben. Das ist die Tatsache. Alt Bundesrat Cotti musste dies hier an diesem Pult zugeben. Anschliessend, das ist anzuerkennen, wurden die Anfragen Frankreichs und der USA dann positiv beantwortet. Aber die Darstellung, die Guten Dienste seien nicht gefragt, ist falsch. Ich bin der Auffassung, dass eine solche Darstellung vom Bundesrat nicht mehr verbreitet werden darf.