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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-12-04

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-12-04

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion respektiert die Volksentscheidung vom Mai 2014 für die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Der in die Bundesverfassung aufgenommene Artikel 123c wird nun mit dem vorliegenden Entwurf konkretisiert.

Die Grünen haben im Vorfeld, auch in der Kommissionsarbeit, ihre Kritik angebracht. Allgemein bezieht sich unsere Kritik darauf, dass dem Verhältnismässigkeitsprinzip nicht genügend Rechnung getragen wird, indem unabhängig von der Höhe der Strafe ein lebenslängliches Verbot ausgesprochen werden muss, und dass die Richter gar keinen Spielraum haben sollen.

Schon frühzeitig, lange bevor feststand, dass diese Vorlage heute im Rat behandelt würde, haben wir bezüglich des Entwurfes mitgeteilt, dass er unseres Erachtens nicht übersichtlich, sondern sehr kompliziert aufgebaut ist. So ist beispielsweise die Bestimmung zum Berufsverbot derart kompliziert, dass sie kaum mehr jemand richtig versteht. Es ist aber unseres Erachtens sinnvoll, dass das Gericht ausnahmsweise auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbots verzichten kann, wenn es sich um einen besonders leichten Fall handelt und das Verbot nicht notwendig ist, um den Täter von der Begehung einer weiteren einschlägigen Tat abzuhalten.

Um diese kritischen Punkte jedoch in der Detailberatung diskutieren zu können, werden wir heute auf die Vorlage eintreten. Als Gesetzgeber werden wir versuchen, die Verfassungsbestimmung so gut wie möglich zu konkretisieren und den Richtern und Richterinnen einen Ermessensspielraum zu lassen, um den Einzelfall würdigen zu können. Die Richter und Richterinnen sind keine Subsumptionsmaschinen. Es kann Einzelfälle geben, bei denen es eine Abwägung braucht. Wir müssen den Richtern und Richterinnen auch vertrauen, dass sie solche leichten Fälle erkennen und beurteilen können. Diese Ausnahmeregelung ist für uns sehr wichtig. Wenn sie nicht angenommen würde, wäre das Gesetz sehr einschränkend.

Auf der einen Seite haben wir also die Aufgabe, die neue Verfassungsbestimmung so wortgetreu wie möglich umzusetzen, und auf der anderen Seite müssen wir Verfassungsgrundsätze wie die Verhältnismässigkeit respektieren. Die Grünen sind auch der Meinung, dass man restriktiv gegen Täterinnen und Täter vorgehen soll, aber es muss gleichzeitig eine realistische Ausnahmeregelung geschaffen werden, eine, die auch zur Anwendung gelangen kann und nicht so viele Voraussetzungen verlangt, dass sie faktisch nicht angewendet werden kann.

Es geht bei dieser Initiative um ein besonders heikles und wichtiges Thema. Toleranz muss hier sicher nicht im Vordergrund stehen, wohl aber Verhältnismässigkeit. Es darf nicht vergessen werden, dass die einzelnen Fälle völlig unterschiedlich sein können. Deshalb braucht es Ausnahmebestimmungen und Überprüfungsmöglichkeiten, um weniger gravierenden Fällen gerecht zu werden.

Die grüne Fraktion wird unter Berücksichtigung dieser kritischen Aspekte auf die Vorlage eintreten und in der Detailberatung Verbesserungsvorschläge einbringen oder solche unterstützen.