Markwalder Christa · Nationalrat · 2017-12-04
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-04
Wortprotokoll
Bei Block 1 geht es um die Voraussetzungen für die Anordnung der Tätigkeits- und Berufsverbote.
Unsere Fraktion ist klar der Meinung, dass die Altersgrenze für Anlasstaten bei 16 Jahren und nicht bei 18 Jahren festgelegt werden soll. Erinnern wir uns: Die Volksinitiative hiess "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". 16- und 17-Jährige sind zwar noch nicht mündig und volljährig, doch als junge Erwachsene dennoch nicht mehr mit Kindern gleichzusetzen. Nach unserer Logik ist die Altersgrenze von 18 Jahren eine der überschiessenden Bestimmungen, die dem ursprünglichen Ziel, nämlich dem Kindesschutz, nicht gerecht werden. Vielmehr soll bei der Frage, [PAGE 1919] wofür die lebenslänglichen Tätigkeitsverbote gelten, eine Differenzierung möglich sein.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Arslan und den Ständerat zu unterstützen.
Die Anträge der Minderheiten Guhl und Rickli Natalie, die den Katalog der Anlasstaten um Exhibitionismus und sexuelle Belästigung respektive Pornografie ergänzen wollen, lehnen wir ab. Wir müssen uns immer wieder Ziel und Zweck dieser Umsetzungsgesetzgebung vor Augen halten und, weil es sich im Verfassungstext um Automatismen handelt, sorgfältig abwägen, welche Anlasstaten automatische Berufs- und Tätigkeitsverbote zur Folge haben. Unseres Erachtens sind deshalb Exhibitionismus, sexuelle Belästigung oder Pornografie nicht auf dieselbe Stufe zu stellen wie Menschenhandel, Schändung, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.
Ich bitte Sie deshalb, zusammen mit dem Ständerat diese Differenzierung vorzunehmen, der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und die Anträge der Minderheiten Guhl und Rickli Natalie abzulehnen sowie der Minderheit Arslan zu folgen.