Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-06-06
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Sie sehen, wir haben hier eine Differenz zwischen National- und Ständerat. Die Kommission hat auf Antrag und Wunsch der Bundeskanzlei auf die Dringlichkeit verzichtet und ein normal in Kraft tretendes Gesetz beantragt. Die Begründung der Bundeskanzlei war, dass es noch nie ein dringliches Bundesgesetz gegeben hat, das gleichzeitig auch noch rückwirkend in Kraft tritt.
Ich kann mich aber mit dem Antrag Raggenbass sicher einverstanden erklären. Er schafft Rechtssicherheit. Wir wissen dann, dass die Vereinbarung, welche mit sehr viel Herzblut, gegen sehr viel Widerstand der Kantone, mit sehr viel Engagement von allen verschiedenen Kreisen nun unter Dach und Fach gebracht wurde, auch sofort in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten kann - im Interesse eines raschen und tragenden Entscheides. Das kann auch die Bundeskanzlei letztlich "schlucken", möchte ich sagen, dies umso mehr, als eine Dringlicherklärung hier nicht verfassungswidrig ist - wir haben es von Herrn Raggenbass gehört -; es ist nur noch nie in dieser Art und Weise beschlossen worden.
Gestatten Sie mir aber noch eine Schlussbemerkung, und dies nicht nur als Kommissionssprecherin, sondern auch aus persönlicher Sichtweise. Unsere Kommission hat zwar keinen Einfluss auf die Höhe der Prämien der Zusatzversicherungen. Wir möchten aber zuhanden der Krankenkassen und des Bundesamtes für Privatversicherungen klar festhalten: Wir erwarten, dass diese Beiträge, die nun allen [PAGE 774] Versicherten zugute kommen, nicht einfach im System der Krankenversicherungen versickern, sondern dass sie zugunsten der Reduktion der Prämien der Zusatzversicherungen umgelagert werden. Der Vollzug ist einfach und pragmatisch zu gestalten und muss sich sofort auf die Prämien auswirken. Damit werden letztlich auch die Kantone wieder entlastet: je mehr Zusatzversicherte, desto höher der Kostendeckungsgrad der Spitäler. Dieser Auffassung ist auch der Bundesrat, wenn Sie die Antworten auf die Interpellationen Joder 02.3084 und Scheurer Rémy 02.3075 lesen.
Ich beantrage Ihnen daher - ich kann dies nicht im Namen der Kommission tun, tue es aber in meinem Namen -, dem Antrag Raggenbass zuzustimmen und damit die Vorlage gesamthaft zu genehmigen.