Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2017-12-05
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Ich spreche kurz zum Antrag der Minderheit der Finanzkommission; die Sprecher der Finanzkommission, Herr Egger und Herr Bourgeois, haben dazu bereits einige Ausführungen gemacht.
Die Minderheit beantragt Ihnen, der Vorlage 2, dem Bundesbeschluss über die Änderung des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021, gemäss Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Der Betrag für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz soll auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen 1951 Millionen Franken bleiben und nicht noch aufgestockt werden, wie dies vom Ständerat beschlossen worden ist beziehungsweise von der Mehrheit der FK-NR vorgeschlagen wird. Es geht mithin um einen Transfer von 204 Millionen Franken, das heisst um einen Betrag von lediglich 67,9 Millionen Franken pro Jahr anstelle der 94,6 Millionen Franken, wie sie die Mehrheit beantragt.
Ich möchte drei Hauptgründe der Minderheit hervorheben. Wir wollen eine eindeutig WTO-konforme bundesrätliche Vorlage. Es ist fraglich, ob die nun beantragten produktbezogenen Stützungsmassnahmen nicht unter die Verbotsbestimmungen des WTO-Ministerbeschlusses fallen beziehungsweise ob diese nicht als Umgehung des Exportsubventionsverbots angesehen werden könnten. Sie sollen deshalb nicht noch erhöht werden. Die Erhöhungen der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Produkte in der jüngeren Vergangenheit wurden begründet mit der kurzfristigen Abfederung der Frankenstärke und dem Rückgang des Milchpreises an den internationalen Märkten. Die Frankenstärke ist heute kein Grund mehr für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Und schliesslich ist es eine Frage der Budgetdisziplin: Mehrbelastungen gegenüber der Finanzplanung des Bundesrates sollten möglichst vermieden werden.