Baumann Isidor · Ständerat · 2017-12-05
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Mit der Botschaft zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands beantragt der Bundesrat die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Das betrifft die Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Diese Verordnung haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 14. September 2016 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2016 die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Schengen-Assoziierungsabkommens gutgeheissen.
Unser Rat ist in diesem Geschäft Zweitrat. Der Nationalrat hat der Vorlage am 21. September dieses Jahres mit zwei Änderungen mit 102 zu 75 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt. Im Nationalrat gab es auch Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung, diese wurden jedoch abgelehnt.
Warum diese Massnahmen, und warum soll sich die Schweiz daran beteiligen? Sie erinnern sich: Im Jahr 2015 haben über 1,5 Millionen Menschen die Schengen-Aussengrenzen illegal überschritten. Im EU-Raum ohne Binnengrenzen wirkte sich die illegale Einwanderung von Flüchtlingen sowie von Migrantinnen und Migranten, die die Aussengrenze eines Schengen-Staates überschritten, auf alle übrigen Staaten aus. Das führte dazu, dass mehrere Schengen-Staaten an den Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführten. Dies wurde jedoch nicht von allen Schengen-Staaten goutiert und löste das Problem der illegalen Zuwanderung in den Schengen-Raum nicht. Darum entschied die EU, dass der Schutz der Aussengrenze zu verstärken sei.
Das soll künftig mit der Organisation Europäische Grenz- und Küstenwache erfolgen. Die Europäische Grenz- und Küstenwache besteht zum einen aus der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache; diese wird die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen, genannt Frontex, ablösen, wobei die Kurzform "Frontex" beibehalten wird. Zum andern besteht die Europäische Grenz- und Küstenwache aus den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden. Darin eingeschlossen sind auch die Küstenwachen.
Die uns vorliegende EU-Verordnung stattet die Agentur mit erweiterten Kompetenzen aus. So ist die Schaffung eines der Agentur zur Verfügung stehenden Soforteinsatzpools von 1500 Grenzwächterinnen und Grenzwächtern vorgesehen. Die Agentur soll die Möglichkeit erhalten, Schwachstellenbeurteilungen der Schengen-Staaten vorzunehmen. Ausserdem soll sie als letztes Mittel auf Beschluss des Rates in Situationen, in denen dringendes Handeln geboten ist, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Staaten [PAGE 882] Sofortmassnahmen an den Aussengrenzen der Schengen-Staaten ergreifen können.
Die Rolle der Agentur im Rückkehrbereich wird ebenfalls verstärkt. Die Agentur wird unter anderem die Aufgabe haben, die Schengen-Staaten durch die Finanzierung von Sammelflügen, aber auch durch die Organisation eigener Rückkehraktionen aus ersuchenden Schengen-Staaten oder ab Brennpunkten, das heisst dort, wo viele Migranten sind, zu unterstützen. Das Budget und das Personal der Agentur werden verstärkt. Die schweizerische Grenzwache ist seit 2011 aktiv an Frontex und ihren Operationen beteiligt und im Frontex-Verwaltungsrat vertreten.
Was wird sich bei einer Zustimmung zu dieser Verordnung für die Schweiz ändern? Der neue Soforteinsatzpool wird maximal 1500 Grenzwächterinnen und Grenzwächter aus verschiedenen Staaten umfassen. Diese müssten innerhalb von fünf Tagen einsatzbereit sein. Daran würde sich die Schweiz mit 16 Grenzwächterinnen bzw. Grenzwächtern beteiligen. Die Schweiz hat heute schon einen Frontex-Pool aus 65 Mitarbeitenden. Dieser würde nicht aufgestockt, das heisst, die 16 Personen würden aus diesem Pool entsandt.
Was die Kosten betrifft, ist nicht zu verheimlichen, dass diese in den vergangenen Jahren laufend gestiegen sind. Diese Kostensteigerungen stehen jedoch grösstenteils im Zusammenhang mit der angespannten Migrationslage. 2016 hat sich die Schweiz mit 10,4 Millionen Franken an Frontex beteiligt. 2017 sind es bereits 13,7 Millionen Franken, die im Voranschlag eingestellt sind. Schätzungen gehen davon aus, dass dieser Beitrag bis 2020 auf 15,7 Millionen Franken steigen könnte. Die Schweiz wird aber auch für gewisse Aufwendungen entschädigt. Im Jahr 2016 waren es 1,4 Millionen Franken, also etwa 14 Prozent der bezahlten Abgeltung an die Frontex. Das heisst, netto bezahlten wir noch 9 Millionen Franken.
In der Kommissionsberatung gab es Fragen zu den Kosten, die nicht im Beitrag an Frontex enthalten sind, das heisst für Personal im rückwärtigen Dienst, das zusätzlich finanziert werden muss. Nach Auskunft der Eidgenössischen Zollverwaltung und des SEM sind durchschnittlich 7,2 Stellen bei Frontex im Einsatz. Die Kosten dafür werden zurückerstattet. Es müssen jedoch zusätzlich noch zwei Vollzeitstellen im Kommando und weitere zwei bis vier Stellen in anderen Bereichen von der Schweiz selber finanziert werden. Nachdem die Vertreter des Grenzwachtkorps die Frage, ob das Grenzwachtkorps auf dieses Personal, das für Frontex-Einsätze zur Verfügung gestellt werden muss, verzichten kann, mit Ja beantwortet haben, ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten.
Ich empfehle namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Zu den Änderungsanträgen im Bundesbeschluss äussere ich mich dann in der Detailberatung.