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Zanetti Roberto · Ständerat · 2017-12-05

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-05

Wortprotokoll

Die Motion ist anlässlich der seinerzeitigen Kommissionssitzung einstimmig verabschiedet worden. Ohne das Kommissionsgeheimnis zu verletzen - nämlich weil es mich selbst betrifft -, kann ich offenlegen, dass ich dort Folgendes erklärt habe: Wenn der Bundesrat ebenso plausibel darlegen kann, dass hier keine Massnahmen nötig sind, wie das seine Mannschaft, namentlich Herr Schelling, bereits anlässlich der Kommissionssitzung gemacht hat, würde ich mir vorbehalten, im Plenum die Motion nicht anzunehmen.

Sie haben die Stellungnahme des Bundesrates lesen können. Sie ist für mich eineindeutig. Dort bezieht sich der Bundesrat insbesondere auf Artikel 19 Absatz 2 zweiter Satz des AIA-Gesetzes. Dieser ist entscheidend. Dieser zweite Satz von Artikel 19 Absatz 2 lautet: "Sofern die Übermittlung der Daten für die meldepflichtige Person Nachteile zur Folge hätte, die ihr aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden können, stehen ihr die Ansprüche nach Artikel 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 zu." Genau das ist darin eingepackt. Deshalb ist diese Motion schlicht und ergreifend nicht nötig. Sie ist nicht falsch, sondern schlicht und ergreifend nicht nötig.

Anlässlich der Kommissionssitzungen sind Professorinnen zitiert worden, die offenbar gewisse Unklarheiten bei der Interpretation dieses Artikels 19 Absatz 2 festgestellt haben sollen. Nachdem nun der Bundesrat, unsere Kommission im Plenum und die Kommission des Nationalrates den Willen des Gesetzgebers ganz klar zum Ausdruck gebracht haben, ist er entsprechend klar, auch für einen Richter. Dieser hat sich ja gegebenenfalls bei Unklarheiten an den Willen des Gesetzgebers zu halten. Für jeden Richter und für jede Richterin ist klar, was der Gesetzgeber will: Er will nämlich individuelle Nachteile aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien verhindern. Das ist mit Artikel 19 Absatz 2 gegeben. Deshalb hat mich die seinerzeit bereits plausible Argumentation der Verwaltung, nun noch verstärkt durch den Bundesrat, überzeugt.

Ich werde mit dem Bundesrat gegen die Motion stimmen, im Übrigen in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Schwesterkommission. Es war eine relativ deutliche Mehrheit, sodass sie politisch ein breiteres Spektrum umfassen muss, welches ebenfalls Nein sagt zu einer unnötigen Motion, die etwas festschreiben will, was bereits anlässlich der AIA-Gesetzesdebatte festgeschrieben worden ist.

Ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.