Friedl Claudia · Nationalrat · 2017-12-05
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Es ist ja kein Zufall, dass gerade in letzter Zeit Initiativen zu Landwirtschaft und Ernährung so zahlreich eingereicht wurden und werden. Das zeigt eines: Gesunde Nahrungsmittel und die Zukunft der Landwirtschaft bewegen die Bevölkerung.
Wir stellen aber einfach fest, dass die Intensivierung der Landwirtschaft die Natur, die Landschaft, die Böden, die Gewässer und die Biodiversität unter Druck setzt. Immer noch werden 2000 Tonnen Pestizide jährlich in der Schweiz ausgebracht. Kürzlich wurde festgestellt, dass 40 Prozent der Lebensmittel der Schweiz mit Glyphosat belastet sind, viele Kleinbäche im Kulturlandbereich sind mit einem Mix von Pestiziden belastet und bedrohen die Wasserorganismen, die Böden sind übernutzt und ausgelaugt, die Antibiotikaresistenzen nehmen weiter zu, die Biodiversität nimmt ab, die Bienen sterben, und in Deutschland wurde festgestellt, dass 75 Prozent weniger Fluginsekten vorhanden sind als vor rund vierzig Jahren. Ja, selbst die Fischer fragen sich, ob die Fangrückgänge vielleicht etwas mit diesem Insektenschwund zu tun haben. Und immer noch verschwindet in der Schweiz pro Sekunde ein halber Quadratmeter Kulturland.
Aber auch die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern - wir haben es schon mehrmals gehört - sind vor allem auch bei kleineren Betrieben so tief, dass sie nicht mehr zum Leben und zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge reichen.
Es ist also nicht alles paletti im Bereich der Landwirtschaft. Leider zeigt die bundesrätliche Strategie Agrarpolitik 2022 plus auch nicht unbedingt in eine bessere Richtung. Das haben verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner hier schon angemerkt.
Das Ziel der Landwirtschaftspolitik muss die Stärkung der bäuerlichen, bodenabhängigen Produktion sein. Das heisst, dass keine falschen Anreize für Überproduktion oder übermässigen Einsatz von Dünger, Pestiziden und Kraftfutter gesetzt werden dürfen.
Im vergangenen September hat das Volk den Gegenvorschlag zur Ernährungssicherheits-Initiative angenommen, nämlich Artikel 104a der Bundesverfassung. Mit der Verankerung des Grundsatzes eines ressourcenschonenden Umgangs mit Lebensmitteln in der Bundesverfassung wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Die Ernährungssouveränitäts-Initiative, die heute vorliegt, wird nun noch konkreter und schliesst weitere Lücken. Sie verbietet den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen. So kann das Moratorium endlich in ein Verbot umgewandelt werden. Zudem verhindert die Initiative, dass irgendwann nur noch das Saatgut von Grosskonzernen verwendet werden darf. Das Recht auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Vermarktung von Saatgut durch Bäuerinnen und Bauern muss ein Grundrecht bleiben.
Die Initiative verlangt auch den Erhalt von Kulturflächen in Bezug auf Qualität und Quantität. Dies wird zu einer massiven Reduktion des Einsatzes von Pestiziden führen und den Verschleiss von Kulturland endlich stoppen.
Das zentrale Anliegen der Initiative ist die Stärkung der Marktmacht der Bäuerinnen und Bauern gegenüber den Händlern und Verarbeitenden. Es ist absolut störend, dass bessere Preise oder Produktionsgewinne nur dem Handel oder den Verarbeitern zugutekommen und nicht den Produzentinnen und Produzenten und ihren Angestellten.
Dadurch, dass bei importierten Lebensmitteln bessere Umwelt- und Arbeitsbedingungen gefordert werden und keine Überschusssubventionen für Exporte bezahlt werden, mit denen die lokalen Märkte in Entwicklungsländern zerstört werden, unterstützen wir auch die Landwirtschaft in den ausländischen Produktionsländern.
Die Initiative schliesst somit verschiedene Lücken und ist ein deutlicher Schritt in die Richtung von fairen Bedingungen in der Landwirtschaft und einer der Nachhaltigkeit verpflichteten Nahrungsmittelproduktion.
Die Initiative hat aber auch klare Nachteile. Beat Jans hat diese bei der Begründung zum Gegenvorschlag klar dargelegt: Die Beschäftigungsförderung ist kaum umsetzbar, das Erheben von Zöllen gehört nicht in die Verfassung. Zudem ist ein Teil der Anliegen bereits in den neuen Verfassungsartikel 104a eingeflossen. Sie müssen nicht nochmals aufgenommen werden.
Aus diesen Gründen unterstütze ich den Gegenvorschlag. Er nimmt die essenziellen, fortschrittlichen Punkte auf. Ich bitte Sie, dies auch zu tun und diesen Gegenvorschlag anzunehmen, damit in der Landwirtschaft die richtige Richtung eingeschlagen wird. [PAGE 1959]