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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-12-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-12-06

Wortprotokoll

Gerne präsentiere ich Ihnen namens des Bundesrates die Schwerpunkte für das kommende Jahr. Erlauben Sie mir, dass ich kurz auch noch Rückblick auf die zwei vergangenen Jahre halte. Wir sind ja bekanntlich in der Mitte der Legislatur.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Bilanz der ersten Hälfte der Legislatur gemischt ausfällt. Zwar ist von den 138 vorgesehenen Geschäften die Hälfte bereits erledigt. Wenn wir die für 2018 und 2019 geplanten Vorlagen dazurechnen, so sollte es möglich sein, bis Ende der Legislatur eine Erfüllungsquote von rund 80 Prozent zu erreichen. Der Bundesrat möchte natürlich, dass alle geplanten Geschäfte in der Legislatur behandelt werden. Dieses Ziel werden wir aller Voraussicht nach also nicht erreichen.

Diverse Entscheide oder Entwicklungen, welche die letzten zwei Jahre geprägt haben, werden auch nur teilweise durch die Legislaturplanung abgebildet. Zu denken ist hier etwa an die nicht zustande gekommene Unternehmenssteuerreform III oder die gescheiterte Reform der Altersvorsorge 2020 wie auch die zähflüssige Europapolitik. Auch wenn die Schweiz immer noch gut dasteht, haben sich die weltweiten Rahmenbedingungen in dieser Legislatur verdüstert. Wirtschaftlich wird zwar eine positive Prognose etabliert, es gibt aber auch schwierige Entwicklungen in der Türkei, den anhaltenden Konflikt in der Ukraine, den Brexit und Anschläge mit dschihadistischem Hintergrund von Einzeltätern sowie Protektionismus. Trotz nach wie vor guter Ausgangslage und erstaunlich robuster Exportwirtschaft ist die Abhängigkeit des Wohlstands der Schweiz von den Entwicklungen im Ausland grösser, als es in der innenpolitischen Debatte wahrgenommen wird.

Positiv stimmt den Bundesrat, dass in den letzten zwei Jahren das Bewusstsein für die Bedeutung der technologischen Änderungen im Bereich der Digitalisierung stark gestiegen ist. Gestiegen ist dabei auch die Sensibilität in Bezug auf Risiken im Cyberbereich. Wir möchten diesem Aspekt in der zweiten Hälfte der Legislatur erhöhte Aufmerksamkeit schenken.

Auch wenn sich die Lage der Schweiz trotz schwierigem Umfeld in mehrerer Hinsicht positiv präsentiert, bleibt also in der zweiten Hälfte der Legislatur noch genügend zu tun. Der Ausblick auf das Jahr 2018 beruht dabei auf den drei Leitlinien, welche die Herausforderungen für die Legislatur 2015-2018 umschreiben. Das sind Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit.

Zu den wichtigsten Schwerpunkten Folgendes: In der Finanzpolitik wird der Bundesrat bis Ende 2018 in mehreren Schritten über ein Paket mit strukturellen Reformen entscheiden. Es sollen Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Auslagerungen sowie Reformen bei den gebundenen Ausgaben geprüft und gegebenenfalls in die Wege geleitet werden. In der Steuerpolitik wird der Bundesrat 2018 die Botschaft zur Steuervorlage 2017 verabschieden, ausgehend von der Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften, was uns ja auf die graue Liste gebracht hat.

In der Wirtschaftspolitik wird der Bundesrat 2018 einen Bericht über eine Regulierungsbremse verabschieden. Darin werden verschiedene Instrumente zur Eindämmung der Regulierung auf deren Vor- und Nachteile und auf ihre Wirksamkeit hin untersucht.

Bezüglich der Digitalisierung wird der Bundesrat 2018 einen Bericht über die Analyse der digitalen Tauglichkeit bestehender wirtschaftspolitisch relevanter Gesetze verabschieden. Im Bericht werden Gesetzesartikel identifiziert, welche die Digitalisierung behindern.

In der Aussenwirtschaftspolitik sollen im nächsten Jahr die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Indien, Indonesien, Malaysia, Ecuador und Vietnam möglichst abgeschlossen und die Abkommen unterzeichnet werden.

In der Europapolitik will der Bundesrat 2018 die Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen auf der Basis einer Analyse der bisherigen Verhandlungsresultate weiterführen sowie bei erfolgreichem Verhandlungsabschluss die entsprechende Botschaft verabschieden.

In der Bildungs- und Forschungspolitik muss die internationale Strategie des Bundes im Bereich Bildung, Forschung und Innovation aktualisiert werden. Dabei gilt es auch Entwicklungen im internationalen Bereich zu berücksichtigen.

In der Verkehrspolitik beinhaltet die Botschaft des Bundesrates zum nächsten Ausbauschritt der Bahninfrastruktur mit dem Zeithorizont 2030-2035 das Angebotskonzept der Bahn und die dazu nötigen Infrastrukturmassnahmen, um die prognostizierte Nachfrage im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können.

In der Sportpolitik wird der Bundesrat 2018 entscheiden, ob und in welchem Umfang er auf der Grundlage einer Botschaft an das Parlament die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz unterstützt.

In der Sozialpolitik wird der Bundesrat mit der Botschaft zur Modernisierung der Aufsicht der AHV die aufsichtsrechtlichen Vorgaben den neuen Gegebenheiten anpassen.

In der Gesundheitspolitik will der Bundesrat eine Vorlage zur Teilrevision des KVG ausarbeiten, die eine Anpassung aller Franchisen an die Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsieht. Damit sollen die Kostensteigerung sowie die Erhöhung der Krankenkassenprämien eingedämmt werden.

In der Migrationspolitik will der Bundesrat die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung auf Verordnungsstufe beschliessen und zusammen mit den von Ihnen am 16. Dezember 2016 beschlossenen Gesetzesbestimmungen in Kraft setzen.

Zur Bekämpfung des Terrorismus will der Bundesrat im Rahmen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus die Einführung einer neuen Strafnorm in das schweizerische Recht vorschlagen. Diese soll die Anwerbung und Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe stellen.

Weiter werden 2018 Anpassungen des Organisationsverbots im neuen Nachrichtendienstgesetz vorgeschlagen, welche [PAGE 1962] die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung verstärken sollen.

Zur Bekämpfung der Kriminalität wird der Bundesrat die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen des Europarates verabschieden. Neu sollen sich ausländische Personen, gegen die in einem Staat ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen können.

In der Sicherheitspolitik schliesslich wird der Bundesrat 2018 die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz verabschieden. Der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Schutz- und Abwehrmöglichkeiten bei Cyber- und ABC-Risiken sollen verbessert werden. Weiter wird der Bundesrat 2018 die Verordnung über die militärische Cyberabwehr verabschieden, welche Massnahmen zum Eigenschutz und zur Selbstverteidigung der Armee und der Militärverwaltung im Fall eines Angriffs auf ihre Informationssysteme und Informatiknetzwerke regelt.

Ich komme bereits zum Schluss. Der Bundesrat plant für das dritte Jahr der laufenden Legislaturperiode eine Palette von 108 Massnahmen. Da der Bundesrat seine Ziele am 1. November 2017 mit einem gewissen Vorlauf verabschiedet hat, sind darin keine Massnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge enthalten. Nach dem Nein von Volk und Ständen zur Altersvorsorge 2020 im September dürfte jedoch auch dieses Thema 2018 an Bedeutung gewinnen.

Die zunehmende internationale Verflechtung und die im Ausland teilweise eher düstere politische Situation werden auch 2018 von einer verantwortungsvoll geführten Politik erfordern, dass sie auf Unvorhergesehenes reagiert. Wollen wir in den drei zu Beginn genannten Themen Unternehmensbesteuerung, Altersvorsorge und Europapolitik in dieser Legislatur noch zu einem Erfolg kommen, ist auch eine konstruktive und intensive Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Parlament erforderlich.

Der Bundesrat freut sich deshalb auf eine weiterhin konstruktive Debatte mit Ihnen.