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Schmid Martin · Ständerat · 2017-12-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-06

Wortprotokoll

Die WAK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 31. August 2017 die von Nationalrat Hans-Peter Portmann am 8. September 2014 eingereichte und vom Nationalrat im Jahr 2016 angenommene Motion vorberaten.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz so anzupassen, dass Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben c bis e, welche die Arbeitszeiterfassung regeln, nicht zur Anwendung kommen, wenn es eine sozialpartnerschaftliche Vereinbarung zur Arbeitszeiterfassung gibt. Konkret sollen die Buchstaben c, d und e von Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz dort nicht zur Anwendung kommen. In der Motion steht auch, dass diese Verordnungsänderung schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden soll und dass die damals geübte Praxis weitergeführt werden soll. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. [PAGE 895]

Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese Motion abzulehnen, und zwar vor allem auch aus formellen Gründen. Ich kann das auch abgekürzt machen: Soweit es die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen zugelassen haben, wurde die Motion durch die Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz bereits umgesetzt. Die neuen Artikel 73a und 73b sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Diesbezüglich hat der Bundesrat schon reagiert. Weiter gehende Änderungen des Arbeitsgesetzes bedingen eine Änderung des Gesetzes im formellen Sinn. Es reicht also nicht aus, nur Verordnungen anzupassen.

Das Arbeitsgesetz enthält als Teil des öffentlichen Rechts zwingende Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden, und dort sind auch die gesetzlichen Grundlagen für die Dokumentations- bzw. Arbeitszeiterfassungspflicht aufgeführt. Soll über diese Bestimmung hinausgehend legiferiert werden, muss das Gesetz und nicht die Verordnung, wie es die Motion will, geändert werden.

Wie Ihnen bekannt ist, sind in der WAK des Ständerates zurzeit verschiedene Arbeiten im Gange, so z. B. zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen Keller-Sutter (16.423) und Graber Konrad (16.414), welche genau diesen Inhalt zur Debatte stellen. Im Rahmen dieser parlamentarischen Initiativen kann dann auch über weiter gehende Änderungen entschieden werden.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.