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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-06

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-06

Wortprotokoll

Ich äussere mich ganz kurz zum ganzen Paket: Wir haben hier einen Prüfmechanismus eingebaut, der es erlauben wird, sowohl in Konsultation mit Ihnen eine Länderprüfung vorzunehmen als auch den individuellen Schutz so auszugestalten, dass Betroffene das Recht haben, allenfalls bis vor Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Ich denke, damit haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das es erlaubt, diese Verträge in Ihrem Sinne gut umzusetzen.

Es bleibt die Differenz betreffend Neuseeland. Hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Neuseeland hat ein anderes Sozialrecht als die Schweiz. In Neuseeland werden Renten nicht aus einer dafür besonders bestimmten Kasse bezahlt, sondern aus den allgemeinen Steuermitteln. Eine Rente erhält nur, wer sonst keine Zuwendungen hat. Neuseeland versteht das im Sinne einer sozialen Unterstützung. Das hat offensichtlich dazu geführt, dass viele Schweizer ihre AHV-Rente nicht deklariert haben, um in den Genuss einer neuseeländischen Rente zu kommen. Aus Sicht Neuseelands ist das eine Steuerhinterziehung, eine Nichtdeklaration von Einkünften.

Wir fordern in unserem Land, dass Leute, die hier leben, unsere Gesetze anerkennen und sich nach ihnen richten. Dasselbe Recht müssen wir selbstverständlich auch Neuseeland zugestehen. Sie haben ihr Sozialrecht, das ist bestimmt. Leute, die dorthin ziehen, haben sich an dieses und an andere neuseeländische Gesetze zu halten. Das kann durchaus bedeuten, dass es jetzt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger aufgrund des automatischen Informationsaustauschs zu Nachbesteuerungen kommt. Aus Sicht Neuseelands sind das bisher nichtversteuerte Einkommen, ist das Steuerhinterziehung.

Wir haben noch einmal mit Neuseeland gesprochen. Im Übrigen haben wir schon seit Jahren versucht, das zu regeln. Wir haben auch die schriftliche Zusicherung erhalten, dass Daten, die geliefert werden, ausschliesslich für Steuerfragen benutzt werden. Es bestand längere Zeit auch die Angst, es könnte zu Strafverfolgungen kommen und zu Strafverurteilungen. Neuseeland hat zugesichert, dass das nicht der Fall ist. Wir werden in diesem Sinne auch Hilfestellung für unsere Schweizer Bürgerinnen und Bürger bieten. Ich weiss, dass es vielleicht etwas Anlauf braucht, dem zuzustimmen, aber eine andere Möglichkeit haben wir nicht. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat und hat folglich auch das Recht anderer Staaten zu akzeptieren.[GZ]

Ich bitte Sie also um Zustimmung zur Mehrheit.

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