Thurnherr Walter · 2017-12-06
Thurnherr Walter · Aargau · 2017-12-06
Wortprotokoll
Wie gesagt, die Motion verlangt zwei Dinge: Erstens soll der sicherheitspolitische Bericht neu durch das VBS erstellt werden, und zweitens soll er nicht mehr als zwanzig Seiten umfassen. Die erste Forderung schätzen wir als problematisch ein, die zweite ist originell, aber nicht zielführend. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. [PAGE 905]
Problematisch ist die erste Forderung, weil das VBS allein nicht in der Lage ist, den sicherheitspolitischen Bericht zu schreiben. Sicherheitspolitik ist, wie gesagt, ein vieldimensionales Thema: Cyber, Migration, Terrorismus - all diese Dinge sind nicht im VBS. Gerade die Kantone und die Gemeinden nehmen bei der Sicherheit eine wesentliche Rolle ein und werden daher jeweils bei der Erstellung des Berichtes einbezogen. Innerhalb der Bundesverwaltung sind neben dem VBS auch alle anderen Departemente betroffen. Das wollen wir eigentlich aufrechterhalten.
Noch problematischer ist es eigentlich, weil der Bundesrat in diesem Fall die Führungsverantwortung hat - der Bundesrat, nicht das VBS. Das ist ja nicht irgendein "Papierli", dieser sicherheitspolitische Bericht. Einem Departement den Lead zu überlassen und Differenzen gegen aussen auszuweisen steht im klaren Widerspruch zur in der Bundesverfassung vorgesehenen Rolle des Bundesrates und zum Kollegialitätsprinzip. Es ist ja nicht die rechtliche Vorschrift, Differenzen transparent zu machen, sondern Differenzen gemeinsam auszutragen, zu diskutieren, dann zu entscheiden und schliesslich ohne Differenzen gegen aussen aufzutreten.
Wenn Sie das beim sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates bezüglich VBS machen, dann müssten Sie es ja konsequenterweise auch beim aussenpolitischen Bericht bezüglich EDA, beim Aussenwirtschaftsbericht bezüglich WBF und beim SIF-Bericht bezüglich EFD machen. Sie sehen, wo das hinführt.
Zum Wunsch nach kürzeren Berichten: Es ist natürlich so, einzelne Berichte sind nicht ideal geschrieben. Es wäre schon geboten, dass einzelne Autoren sich in diesen Berichten so kurz wie möglich fassen. Aber das können Sie nicht verordnen. Ich habe auch schon Bücher gelesen, die mehr als zwanzig Seiten lang und sehr interessant zu lesen waren.
Darüber hinaus ist das Thema Sicherheit ein komplexes Thema. Wenn Sie das einfach pauschal verordnen, zwanzig Seiten und nicht mehr über die Sicherheit - ich weiss nicht, ob das das richtige Rezept ist.[GZ]
Deshalb beantragen wir Ihnen, dass Sie diese Motion ablehnen.