Eder Joachim · Ständerat · 2017-12-06
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-06
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion der SiK-NR soll der Bundesrat beauftragt werden, die Vollzugsstelle für den Zivildienst vom WBF ins VBS umzusiedeln. Der Nationalrat hat die Motion am 16. März 2017 mit 94 zu 85 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Unsere Kommission hat das Geschäft am 9. November 2017 beraten, unter anderem in Anwesenheit von Bundesrat Schneider-Ammann, Vorsteher WBF, und Korpskommandant Dominique Andrey, militärpolitischer Berater des Chefs VBS. Wir beantragen Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Es sind vor allem vier Gründe, die uns zu diesem klaren Ergebnis geführt haben.
1. Der zivile Ersatzdienst wurde bewusst nicht im damaligen Eidgenössischen Militärdepartement (EMD) angesiedelt, sondern im seinerzeitigen Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Es war bei der Einführung unbestritten, dass der Zivildienst unabhängig von der Armee durch eine zivile Behörde vollzogen werden muss. Die klare Trennung von Armee und Zivildienst in zwei verschiedenen Departementen ist auch heute noch richtig. Die Zusammenarbeit zwischen WBF und VBS ist auf allen Ebenen gut eingespielt. Sie funktioniert auch einwandfrei. Erwähnt seien speziell die Information von Dienstpflichtigen, die Datenerhebung oder der Einsatz in Notlagen.
2. Im WBF sind die Synergien gross. Ich erinnere an den Arbeitsmarkt, die Arbeitsmarktneutralität, die Fachkräfte-Initiative. Viele Zivildienstleistungen werden bekanntlich im Sozial- und Gesundheitsbereich erbracht.
3. Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat an unserer Sitzung angekündigt, dass er dem Bundesrat ein zusammen mit dem VBS ausgearbeitetes Massnahmenpaket unterbreiten werde, welches dazu beitrage, die Zulassungen zum Zivildienst substanziell zu senken. Tatsache ist nämlich, dass die Zulassungen zum Zivildienst von 4670 im Jahr 2011 auf 6169 im Jahr 2016 angestiegen sind. Mit den inzwischen präsentierten Massnahmen soll ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der personellen Alimentierung der Armee geleistet werden. Die Kommission begrüsst und unterstützt diesen Weg. Sie nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat das WBF mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zu einer Revision des Zivildienstgesetzes beauftragte. Diese soll im Herbst 2018 vorliegen.
4. Die Motion verletzt ein wichtiges staatspolitisches Prinzip. Die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung obliegt allein dem Bundesrat. Eine Annahme der Motion würde [PAGE 900] dazu führen, dass diese Kompetenz infrage gestellt würde. Nach Ansicht unserer Kommission wäre es falsch, als Legislative in die Zuständigkeit der Exekutive einzugreifen. Gerade der Ständerat sollte keine solchen institutionellen und ordnungspolitischen Fehler machen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag unserer Kommission zu folgen und die vorliegende Motion, "Transfer der Vollzugsstelle für den Zivildienst ins VBS", abzulehnen.