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Föhn Peter · Ständerat · 2017-12-06

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-06

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um einen Drittel zu reduzieren und eine Alterslimite für die Mitglieder dieser Kommissionen einzuführen. Die Kommission beantragt mit 12 zu 1 Stimmen, die Motion abzulehnen. Die Motion verlangt also erstens, die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um einen Drittel auf das Notwendige zu reduzieren, und zweitens, eine Alterslimite für die Mitglieder dieser Kommissionen einzuführen, die dem Pensionierungsreferenzalter entspricht. Der Nationalrat hat am 16. März 2017 die Motion mit 100 zu 72 Stimmen angenommen.

Die vom Bundesrat eingesetzten Kommissionen werden periodisch überprüft. Dabei werden die Aufgaben und die Zusammensetzung der Gremien untersucht sowie die Notwendigkeit dieser Kommissionen geprüft. Die SPK ist der Ansicht, dass diese Überprüfung sehr wichtig ist, und wird dementsprechend an einer der nächsten Sitzungen prüfen, wo Einsparungen gemacht werden können. Die Kommission spricht sich aber deutlich dagegen aus, eine pauschale Reduzierung der aktuell 119 ausserparlamentarischen Kommissionen vorzunehmen. Gerade die Behördenkommissionen, aber auch die beratenden Verwaltungskommissionen erfüllen mit ihrer Bündelung von Fachkompetenz eine wichtige Funktion. Denn noch lange vor einer allfälligen Vernehmlassung können Verwaltung und Bundesrat mit diesen Kommissionen in Austausch treten und Ideen anschauen und auch prüfen. Diese Kommissionen sind also nicht zuletzt auch ein Kontrollinstrument und können als Gegengewicht zur Verwaltung agieren.

Die SPK ist zudem überzeugt, dass eine pauschale Aufhebung von ausserparlamentarischen Kommissionen nicht unbedingt zu wesentlichen Einsparungen führen würde, wie dies moniert wurde. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss oder müsste für jede Kommission einzeln angeschaut werden. Eine Verringerung der Anzahl Kommissionen könnte allenfalls dazu führen, dass die Verwaltung vermehrt Beratungsdienstleistungen extern zu Marktpreisen einkaufen würde.

Es mag sein, dass sich einige Kommissionen zu wichtig nehmen. Das heisst, dass sie nicht unbedingt nur fachlich beratend zur Seite stehen, sondern sich allzu vielfältig engagieren und einsetzen. Als Kommission sollten sie politisch nicht eingreifen und jedenfalls politisch zurückhaltend sein. Denn vielfach geht es um Verbands- oder gar Eigeninteressen. Ihre Aufgabe ist klar fachlich, das heisst, beratend zur Seite zu stehen.

Was die in der Motion geforderte Alterslimite anbelangt, so sieht die Kommission auch hier keinen Handlungsbedarf. Die Anzahl Mitglieder im Pensionsalter ist nicht überproportional gross. Zudem würde eine strikte Altersgrenze dem Trend hin zu einer Flexibilisierung des Rentenalters absolut widersprechen.

Also kann ich sagen: Die SPK ist der Auffassung, dass eine regelmässige Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen richtig und wichtig ist. So soll insbesondere die Notwendigkeit dieser beratenden Kommissionen kritisch hinterfragt werden. Die SPK wird denn auch an einer Sitzung - das haben wir so besprochen; mit meiner Nachfolgerin habe ich das klar angesprochen - im Jahre 2018 mögliche Einsparungen prüfen. Ich habe den Motionär bereits aufgefordert, entsprechende Kommissionen, deren Nutzen kaum nachvollziehbar ist, wie er geschrieben hatte, mir zu melden. Eine pauschale Reduktion der Kommissionen um einen Drittel, wie sie die Motion fordert, hält die SPK für unsinnig. Die ausserparlamentarischen Kommissionen nehmen mit ihrer Fachkompetenz grundsätzlich und meist eine wichtige Funktion wahr. Die Auflösung einer Kommission sollte im Einzelfall inhaltlich begründet sein und begründet werden, und das werden wir, wie ich schon gesagt habe, machen. Dabei werden wir sicher auch Anträge auf Abschaffung von Kommissionen stellen.

Die SPK lehnt also die vom Nationalrat angenommene Motion mit 12 zu 1 Stimmen ab. Ich bitte Sie, das auch zu tun. Wir werden das in einem nächsten Schritt behandeln, sodass wir dann einen Teil dieser Motion letztendlich doch erfüllen können.