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Abate Fabio · Ständerat · 2017-12-07

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-07

Wortprotokoll

Es ist hier eine Einführung notwendig, sodass diese zwei Bestimmungen besser zu verstehen sind. Wir haben uns als Zweitrat mit diesem Geschäft vor einem Jahr in der Wintersession beschäftigt. Hier geht es um die Absicht des Bundesrates, das Zivilstandsregister und das Grundbuch zu modernisieren. Bei Artikel 949b ZGB hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Grundbuchämter zur Identifizierung von Personen systematisch die AHV-Nummer verwenden. Unser Rat hat demgegenüber die Umsetzung eines sektoriellen Personenidentifikators beschlossen. Das entspricht dem Modell des Handelsregisters. Die Oberaufsichtsbehörde im Handelsregisterwesen schafft und betreibt eine zentrale Datenbank, bei der durch die kantonalen Handelsregisterbehörden die eingetragenen natürlichen Personen mit Funktion und Zeichnungsberechtigung über die Unternehmensidentifikationsnummer zugeordnet werden. Die sektorielle Nummer wird von der Oberaufsichtsbehörde generiert. Diese Lösung ist für das Grundbuch auch technisch machbar.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich im Mai dieses Jahres dem Ständerat angeschlossen. Aber der Widerstand der Conférence latine des Chefs des Départements de justice et police richtete sich gegen eine Verwendung eines sektoriellen Identifikators und setzte eine Konsultation bei den Kantonen in Gang. Dann ist uns auch eine Expertise von Professor Basin von der ETH über die Risiken dieser beiden Varianten zur Verfügung gestellt worden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Ergebnisse der Konsultation der Kantone zur Kenntnis genommen: Alle, mit einer Ausnahme, sind gegen die Verwendung eines sektoriellen Identifikators. Deswegen wurde während dieser Session im Nationalrat die Lösung des Bundesrates mehrheitlich unterstützt.

Gleichzeitig hat der Nationalrat das Kommissionspostulat 17.3968, "Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren", angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, "innerhalb der laufenden Legislatur in einem Konzept aufzuzeigen, wie den Risiken begegnet werden kann, die mit der Verwendung der dreizehnstelligen AHV-Nummer als einziger Personenidentifikationsnummer verbunden sind. Zudem ist aufzuzeigen, wie der Datenschutz bei der Verwendung von Personenidentifikationsnummern durch Kantone, Gemeinden und Dritte verbessert werden kann." So der Entscheid im Nationalrat.

Unsere Kommission hat diese Vorlage gestern beraten. Zur ersten Differenz bei Artikel 949b Absatz 1 ZGB, zur Frage, ob die AHV-Nummer als Personenidentifikator dienen soll, haben wir den Datenschutzbeauftragten angehört. Er hat die Risikoevaluation der Verwaltung - nicht des EJPD - über die systematische Verwendung der AHV-Nummer kritisiert, weil sie einfach oberflächlich sei. Gestützt auf die Ergebnisse der Expertise hat er gesagt, dass die federführende Einheit der Bundesverwaltung nun zügig ein Gesamtkonzept für Identifikatoren erstellen soll. Dieses soll der Öffentlichkeit aufzeigen, wie man den in der ETH-Studie dargelegten Risiken begegnet und wo nach Sanierung der Architekturen der Einsatz von sektorenspezifischen Identifikatoren, wie sie zum Beispiel im E-Health-Bereich vorgeschrieben sind, noch nötig ist und wo nicht.

Aufgrund dieser Diskussion wurde ein Antrag eingereicht, die Vorlage zu sistieren. Wir haben das abgelehnt. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, dem Nationalrat zu folgen.

Jetzt haben wir einen Minderheitsantrag Hefti vorliegen. Ich bitte aber, der Mehrheit zu folgen, sodass diese Differenz bereinigt wird.

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