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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-07

Wortprotokoll

Ich verstehe, dass Sie diese Debatte noch einmal führen. Sie ist wichtig, denn es ist ein sehr spezielles Geschäft.

Ich blende ebenfalls noch mal kurz zurück. Die Masseneinwanderungs-Initiative enthielt die Vorgabe, Kontingente und Höchstzahlen einzuführen, um die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Diese Höchstzahlen und Kontingente sind mit der Personenfreizügigkeit nicht vereinbar. Deshalb hat die Masseneinwanderungs-Initiative auch vorgegeben, das Personenfreizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln und anzupassen.

Was die Masseneinwanderungs-Initiative nicht gesagt hat, ist, was passiert, wenn man das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht neu verhandeln kann. Das hat die Masseneinwanderungs-Initiative offengelassen. Das heisst, es gab im Falle einer Nichtneuverhandlung zwei [PAGE 921] Möglichkeiten: Entweder man kündigt das Abkommen - wenn man nicht neu verhandeln kann, kündigt man es und setzt dann Höchstzahlen und Kontingente um, oder man sagt, man will den bilateralen Weg beibehalten, verzichtet auf die Kündigung, weil es diesen expliziten Auftrag nicht gibt, und versucht, die Anliegen der Initiative so umzusetzen, wie das im Rahmen der bilateralen Verträge möglich ist.

In diesem Sinne muss ich Ihnen, Herr Ständerat Jositsch, schon widersprechen, wenn Sie sagen, man hätte jetzt nicht den Mut, den Volkswillen umzusetzen und dann diese Frage der Bevölkerung auch entsprechend noch einmal zu stellen. Wenn Sie der Bevölkerung keine klare Fragestellung unterbreiten, bekommen Sie auch keine klare Antwort.

Die Ecopop-Initiative, die ja wenige Monate nach der Masseneinwanderungs-Initiative zur Abstimmung kam, enthielt ebenfalls Vorgaben in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung. Wenn diese nicht umsetzbar seien, dann müsse das Personenfreizügigkeitsabkommen - der Ausdruck stand in der Ecopop-Initiative - "nötigenfalls gekündigt" werden. Diese Initiative wurde wenige Monate nach der Masseneinwanderungs-Initiative mit 74,1 Prozent der Stimmen und von sämtlichen Kantonen abgelehnt.

Ich glaube, es ist schon wichtig - bei der grossen Verantwortung, die wir und Sie haben -, dass man sich bei der Umsetzung von Volksinitiativen bewusst ist, was genau man der Bevölkerung vorgelegt hat, wie klar die Fragestellung war und wie klar die Bevölkerung ihren Willen tatsächlich zum Ausdruck bringen konnte. Nun, eine Kündigung - ich sage es noch einmal - hat die Masseneinwanderungs-Initiative nicht verlangt. Deshalb, denke ich, ist es legitim und auch im Sinne des Volkswillens zu sagen, dass man sich für eine der beiden Optionen entscheiden konnte. Das Dilemma, das bestand, war auch nicht neu; das hatte man ja vor der Abstimmung bereits dargelegt.

Der Bundesrat hat dieses Dilemma sehr ernst genommen. Er hat Ihnen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, mit der einseitigen Schutzklausel, indem er gesagt hat, Höchstzahlen und Kontingente sollten bei Erreichen einer gewissen Höhe der Zuwanderung in Kraft treten. Der Bundesrat hat damit das Risiko einer Verletzung des Freizügigkeitsabkommens in Kauf genommen. Das Parlament hat dann in Bezug auf diese beiden Optionen einen anderen Weg gewählt, also in Bezug auf die Option des Risikos einer Verletzung des Freizügigkeitsabkommens oder eben die Option, das inhaltliche Anliegen einer Steuerung der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit aufzunehmen. Das Parlament hat dann diese Option gewählt, Sie haben diesen Weg beschritten. Ich glaube, niemand in diesem Saal hat jemals behauptet, man habe die Initiative damit dann auch zu 100 Prozent umgesetzt. Das war auch nicht nötig, denn, ich sage es noch einmal, die Fragestellung war nicht klar, und Sie hatten diese beiden Möglichkeiten.

Sie haben sich für die indirekte Steuerung mit der Stellenmeldepflicht, mit dem Vorrang für Stellensuchende entschieden, indem eben Arbeitgeber zuerst Stellensuchende im Inland berücksichtigen sollen, bevor sie im Ausland rekrutieren. Sie haben sich für diesen Weg entschieden. Sie haben im letzten Dezember das Gesetz verabschiedet, und der Bundesrat wird noch in diesem Jahr, also sehr bald, die Verordnungen dazu verabschieden. Damit - nur damit das klar ist - setzt der Bundesrat das Gesetz um. Bei den Verordnungen haben wir ja die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten.

Das Votum von Herrn Ständerat Minder habe ich eigentlich als flammendes Plädoyer für die Stellenmeldepflicht aufgefasst. Sie haben sich, Herr Ständerat Minder, noch einmal geärgert darüber, dass wir heute in unserem Land Berufsgruppen haben - Branchen, aber vor allem Berufsgruppen -, die auf der einen Seite eine sehr hohe Arbeitslosigkeit aufweisen und auf der anderen Seite eine hohe Zuwanderung. Ich glaube, das ärgert alle in diesem Saal und in diesem Land. Es ist ja jetzt Sinn und Zweck dieser Stellenmeldepflicht, dass man in diesen Berufsgruppen den Arbeitgebern sagt, sie sollten zuerst schauen, ob jemand da ist, der eben in diesem Bereich qualifiziert und auf der Suche nach einer Stelle ist. Das Dossier wird dem Arbeitgeber zugestellt. Es kommt erstens wesentlich darauf an, dass die RAV die entsprechenden geeigneten Dossiers unterbreiten können, dass es schnell geht, dass die Dossiers gut sind. Zweitens kommt es darauf an, dass die Arbeitgeber auch bereit sind, diese Dossiers ernsthaft zu prüfen, bevor sie erneut im Ausland rekrutieren. Da kommt jetzt eine Verantwortung auf sie zu.

Sie haben kritisiert, Herr Ständerat Minder, wir würden hier ein RAV-Bürokratiemonster schaffen, und gleichzeitig haben Sie kritisiert, der Bundesrat habe eine Stellenmeldepflicht bei 8 respektive 5 Prozent Arbeitslosigkeit in die Vernehmlassung gegeben. Ja, Entschuldigung! Je tiefer die Hürde für die Stellenmeldepflicht ist, desto mehr Dossiers müssen geprüft werden, und das kritisieren Sie. Sie kritisieren aber gleichzeitig, man würde zu wenig Dossiers prüfen. Es ist manchmal einfach etwas schwierig hier.

Ich kann Ihnen einfach sagen: Der Bundesrat hat ja auch Ihre Kommission konsultiert, er hat die Kantone konsultiert. Es gibt natürlich die Arbeitgeber, die sagen, sie möchten möglichst wenig Hürden haben. Gleichzeitig haben wir den Auftrag - hier muss ich sagen: den Auftrag der Bevölkerung -, dafür zu sorgen, dass es aufhören muss, dass wir Berufsgruppen mit Arbeitslosenquoten von 15 bis 18 Prozent haben und gleichzeitig Tausende von Menschen aus dem Ausland für diese Stellen holen. Der Bundesrat - das darf ich Ihnen sagen - wird versuchen, hier einen Weg zu finden auf der Basis Ihres Gesetzes, damit hier diese Stellenmeldepflicht möglichst gut und rasch funktioniert. Das Seco hat dann die Aufgabe, die Kantone, aber auch die Arbeitgeber bei dieser indirekten Steuerung der Zuwanderung intensiv zu unterstützen.

Ich komme jetzt zum eigentlichen Thema des heutigen Morgens, zur Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse!". Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Hauptanliegen dieser Volksinitiative mit dem Erhalt des bilateralen Wegs, also mit der Option, für die sich das Parlament entschieden hat, erfüllt ist. Nun, der Bundesrat musste sich zu dieser Initiative äussern in einem Zeitpunkt - Sie wissen ja, dass wir entsprechende Fristen hatten -, als Sie noch mitten in der Beratung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative waren; das war im Oktober 2016. Ich glaube, es ist in der Geschichte unseres Landes einmalig, dass der Bundesrat sich zu einer Initiative äussern muss, die eine Verfassungsänderung rückgängig machen will, während das Parlament noch daran ist, die entsprechende Verfassungsbestimmung gesetzgeberisch umzusetzen. Der Bundesrat hat damals gesagt, dass er die Initiative aus verschiedenen Gründen ablehne, zunächst aus demokratiepolitischen Gründen, weil man zuerst die Masseneinwanderungs-Initiative überhaupt umsetzen solle. Er hat aber damals gesagt, er möchte dann in einem Gegenentwurf Ihre Entscheide abbilden. Weil Sie aber noch gar nicht entschieden hatten, musste er diesen direkten Gegenentwurf hinauszögern. Er hat dann aber, wenige Tage nachdem Sie dieses Gesetz verabschiedet hatten, zwei Varianten für einen direkten Gegenentwurf ausgearbeitet.

Diese beiden Varianten für einen direkten Gegenentwurf zur Rasa-Initiative gingen in die Vernehmlassung. Beide Varianten wurden vehement abgelehnt. Man hat in der Vernehmlassung verschiedenste Vorschläge für andere direkte Gegenentwürfe unterbreitet. Da kann ich Ihnen sagen: Die gingen in alle Himmelsrichtungen - den Migrationsteil rausnehmen, nur die Frist rausnehmen, nur die Übergangsbestimmungen streichen. Es hat sich aber einfach kein Ansatz gezeigt, der in irgendeiner Weise mehrheitsfähig war. Es kam ein allgemeines Unbehagen mit der Umsetzung, mit dem Umgang mit diesem Dilemma zum Ausdruck. Es zeichnete sich aber keine Richtung ab. Deshalb hat der Bundesrat dann entschieden, auch aufgrund der Tatsache, dass gegen das Umsetzungsgesetz kein Referendum ergriffen worden ist, doch auf einen direkten Gegenentwurf zu verzichten.

Ich möchte dazu noch etwas sagen. Es ist richtig - ich teile die Meinung von Herrn Ständerat Jositsch -, dass ein Umsetzungsgesetz, gegen das kein Referendum ergriffen wird, nicht automatisch verfassungskonform wird. Die Annahme einer Volksinitiative ist in unserem Land und in unserer direkten Demokratie nicht das Ende, sondern der Beginn eines Prozesses. Das ist nichts Neues. Jedes Mal, wenn eine Volksinitiative angenommen wird, beginnt ein Prozess: Die [PAGE 922] Volksinitiative wird, sofern die Verfassungsbestimmung nicht direkt anwendbar ist, in einem Gesetz konkretisiert. Das Gesetz geht in die Vernehmlassung, es wird breit abgestützt. Die Basis ist natürlich der neue Verfassungsartikel. Aber die anderen Verfassungsartikel sind nicht ausser Kraft gesetzt. Sie bestehen weiterhin. Das Parlament kann sich äussern. Die Bevölkerung kann sich äussern. Wenn sie nicht zufrieden ist mit der Umsetzung, kann sie sie ablehnen. Dann sind wieder Sie gefragt, um eine andere Umsetzung anzupeilen.

Das ist - vergessen Sie das bitte nicht - die direkte Demokratie. Das ist nicht neu. Es wurde mit der Masseneinwanderungs-Initiative nicht plötzlich auf den Kopf gestellt. Dieser Prozess gilt in der direkten Demokratie. Unterschätzen Sie bitte diesen Prozess nicht. Er macht in unserer direkten Demokratie, die eben die offene Volksinitiative kennt, Sinn. Diese ist etwas Grossartiges, es braucht aber gleichzeitig bei der Umsetzung weiterhin den direkten Kontakt, den Dialog zwischen der Legislative, der Exekutive und erneut der Bevölkerung.

Ich komme zur Beratung im Nationalrat. Die Kommission des Nationalrates hatte auch Wünsche für direkte Gegenentwürfe. Es waren drei verschiedenste direkte Gegenentwürfe. In der Beratung im Nationalrat wurde es grundsätzlich abgelehnt, dass man diese Minderheitsanträge nur überhaupt schon diskutiert. Interessant war: Zum Teil sprachen sich sogar Ratsmitglieder, die selber einen Gegenentwurf eingereicht hatten, also bei einer Minderheit waren, dann aber dagegen aus, dass man überhaupt diskutiert.

Der Nationalrat hat entschieden, keinen Gegenentwurf zu machen. Gleichzeitig hat er mit 125 zu 17 Stimmen bei 50 Enthaltungen entschieden, die Rasa-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, die Rasa-Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit I (Caroni) beantragt einen direkten Gegenentwurf; das ist der sechste Antrag auf einen Gegenentwurf. Es ändert sich nichts an der Ausgangslage, dass hier zwar mit viel gutem Willen und mit guten Gründen Gegenentwürfe vorgeschlagen werden, dass aber eben einfach keine Mehrheitsfähigkeit für eine Richtung besteht. Das hat sich in Ihrer Kommission ebenfalls bestätigt.

Die Minderheit II (Cramer) möchte mit der Empfehlung zur Annahme der Rasa-Initiative dieses Spannungsverhältnis auflösen. Ich denke, das kann ein legitimer Anspruch sein. Ich bin aber, wie ich vorhin ausgeführt habe, der Meinung, dass im Prozess der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative jetzt ein anderer Weg gewählt wurde, der demokratiepolitisch und in der direkten Demokratie mit sehr guten Gründen vertreten werden kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens des Bundesrates, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

[VS]