Müller Philipp · Ständerat · 2017-12-07
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-07
Wortprotokoll
Sie kennen die Vorgeschichte der Masseneinwanderungs-Initiative. Es ist nicht nötig, dass ich das Ganze nochmals wiederhole; es wurde auch von Vorrednern bereits erwähnt.
Es wurde zwar versucht, die Legiferierung, die wir in den beiden Kammern - im Dezember 2016 in diesem Rat - vorgenommen haben, mit einem Referendum zu bekämpfen. Das ist aber nicht gelungen, und die Initianten der damaligen Masseneinwanderungs-Initiative haben das Referendum gar nicht erst ergriffen. Man könnte das nun so interpretieren, dass die Bevölkerung folglich mit der Umsetzung der Verfassungsbestimmung einverstanden ist. Sie alle kennen ja diese Geschichte.
Allerdings teile ich wie die Minderheit I (Caroni) die Auffassung, dass die heute bestehende Diskrepanz zwischen Gesetz und Verfassung auf Dauer nicht akzeptabel ist und dass damit nicht ein Präjudiz geschaffen werden sollte. Es muss also nach meiner Überzeugung in dieser Frage lieber früher als später Klarheit geschaffen werden. Der einfachste Weg wäre, zumindest aus meiner Sicht, ein Ja zu Rasa.
Einfach ist aber nicht immer auch politisch klug. Einerseits hat sich die Bevölkerung im Februar 2014 für eine Steuerung der Zuwanderung ausgesprochen. Ein Ja zu Rasa ist daher nach so kurzer Zeit politisch kaum opportun. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Souverän die Rasa-Initiative annimmt, wohl sehr gering, mit einer Tendenz gegen null. Andererseits ist der Entscheid der Schweizer Bevölkerung vom Februar 2014 sicherlich als Auftrag zur Reduktion der Zuwanderung zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Einwanderung aus den EU-Staaten, also über das Freizügigkeitsabkommen, seit einigen Jahren erheblich [PAGE 915] zurückgeht. Alleine von Januar bis Ende Oktober des laufenden Jahres hat sich der Wanderungssaldo bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der EU-28 in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 23,6 Prozent, also beinahe um einen Viertel, reduziert - alleine in diesem Jahr! Zugenommen hat "nur" noch die Einwanderung aus Drittstaaten, bei denen wir aber ohnehin Kontingente haben. Auch wenn die EU-Zuwanderung massiv zurückgeht, bleibt jedoch die Diskrepanz zwischen Verfassung und Gesetz.
Ein Gegenentwurf zur Rasa-Initiative ist bei dieser Ausgangslage meines Erachtens unnütz; es ist auch davon auszugehen, dass der Souverän den Gegenentwurf ablehnen würde - weil er sich eine Einwanderungssteuerung beziehungsweise -begrenzung wünscht. Bei Ablehnung eines solchen Gegenentwurfes entstünde erst recht ein Legiferierungsdruck, ein neuer Legiferierungsdruck im Sinne von Kontingenten usw. Sie kennen den Text der im Februar 2014 angenommenen Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung". Angesichts der geringen Erfolgsaussichten ist das Risiko nach meiner Beurteilung schlicht zu hoch.
Auch wenn ich kein Prophet bin, darf ich heute doch annehmen, dass in absehbarer Zeit Klarheit geschaffen wird. Wir wissen ja, dass eine Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit unterwegs ist. Nach meinem Kenntnisstand ist der Initiativtext diesmal klar und deutlich und lässt nicht den Spielraum zu, der beim Text der Masseneinwanderungs-Initiative vorhanden war. Durch die neue Kündigungs-Initiative kann die Diskrepanz zwischen Verfassung und Gesetz durch den Souverän geklärt werden, und dies in klarer Kenntnis der Konsequenzen. Ich gehe davon aus, dass diese Volksinitiative lanciert und zustande kommen wird. Durch die Volksabstimmung über die Kündigungs-Initiative wird sich automatisch klären, ob und wie das Gesetz anzupassen ist. Dann wird es für das Parlament auch keine Wenn und Aber mehr geben, keine Turnübungen, wie wir sie im Dezember 2016 gemacht haben; das Parlament wird entsprechend dem Abstimmungsergebnis handeln müssen.
In diesem Sinne werde ich sowohl die Rasa-Initiative zur Ablehnung empfehlen wie auch den Gegenentwurf ablehnen und die Mehrheit unterstützen.
Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen: Der Bundesrat darf nun aber nicht einfach die Hände in den Schoss legen. Die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung ist nicht als abgeschlossen zu betrachten. Dies bedeutet, dass sich der Bundesrat bei der EU auch weiterhin für eine Schutzklausel zur eigenständigen Steuerung der Einwanderung einsetzen muss, dies selbstverständlich in Berücksichtigung der staatsvertraglichen Verhältnisse. Gelegenheiten dazu gibt es ja zur Genüge, da das EU-Dossier ohnehin Gegenstand eines ständigen Dialogs mit der EU ist.