Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-11
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-11
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass die Leistungserbringer Angaben zu medizinischen Qualitätsindikatoren zu liefern haben. Diese bilden die Voraussetzung für die Durchführung von Qualitätskontrollen. Im Bereich der Pflegeleistungen fehlen diese medizinischen Qualitätsindikatoren, sodass die Qualität der Pflegeleistungen zurzeit leider nicht wie gesetzlich vorgesehen kontrolliert wird. Curaviva, der Verband Heime und Institutionen in der Schweiz, erarbeitet unter Einbezug diverser Akteure medizinische Qualitätsindikatoren. Sie werden zurzeit in einem Pilotprojekt in 150 Pflegeheimen getestet. Dieses Projekt wird Mitte 2018 abgeschlossen. Sobald aufgrund des Resultats des Pilotprojekts eine routinemässige Lieferung der Qualitätsindikatoren erfolgt, können die Modalitäten der Qualitätskontrolle definiert werden.