Baumann Isidor · Ständerat · 2017-12-11
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-12-11
Wortprotokoll
Die Motion verlangt die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Motorwagen mit Anhänger von 80 auf 100 Stundenkilometer auf Schweizer Autobahnen. Der Nationalrat hat dieser Motion im Juni 2017 oppositionslos zugestimmt, und auch der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Heute gilt auf Schweizer Nationalstrassen für Motorwagen mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Wer sich strikt daran hält, und das tun fast alle, wird häufig von LKW und LKW mit Anhängern überholt - dies, weil die LKW die Geschwindigkeitstoleranz meist voll ausnutzen. Solche Überholmanöver sind sehr gefährlich, dauern lange und beeinträchtigen damit den Verkehrsfluss. In verschiedenen europäischen Ländern wie Deutschland, Österreich und Dänemark ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern bereits zugelassen. Vergleicht man diese europäischen Strassennetze bezüglich Ausbau und Sicherheitsstandards mit unseren Nationalstrassen, dann ist eine Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer absolut vertretbar. Diese Erhöhung würde nur auf Nationalstrassen zugestanden, nicht aber auf Hauptstrassen, denn dort gilt schon heute für alle Fahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern.
Der Direktor des Astra, Jürg Röthlisberger, begründete in der Kommission die Zustimmung des Bundesrates. Er sagte, es hätten auch Gespräche mit den Polizeien stattgefunden, die sich positiv zur Erhöhung auf 100 Stundenkilometer geäussert hätten. Die Polizei empfiehlt aber, auf Kriterien wie technische Anforderungen an Fahrzeug und Anhänger zu verzichten, dies im Gegensatz zur Motion; wenn es schon Kriterien gebe, dann solle es der Strasseneigentümer sein, der mit eventuellen Signalisationen die Führerinnen und Führer von Zugfahrzeugen auf ihre Selbstverantwortung hinweist. Im Übrigen verwies Herr Röthlisberger auch auf die Fahrzeugvorschriften und die Fahrzeugausweise, die detailliert festschreiben, welche Art von Anhänger gezogen werden darf und welche Lasten mit welchen Bremssystemen zulässig sind.
Abschliessend machte er auch darauf aufmerksam, dass für die Anpassung der Höchstgeschwindigkeit keine Gesetzesanpassung nötig sei. Eine solche Anpassung könne in der Verkehrsregelnverordnung vollzogen werden, welche zurzeit überarbeitet und Mitte 2018 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt werde. [PAGE 927]
Auf die Frage, warum der Bundesrat vor sieben Jahren eine ähnlich lautende Motion (10.3668) mit der Begründung, eine Geschwindigkeitserhöhung könne die Verkehrssicherheit gefährden, abgelehnt hatte, wurde seitens des Direktors des Astra darauf hingewiesen, diese ursprüngliche Motion hätte das Anliegen beinhaltet, dass die Fahrzeuge vom TCS hätten überprüft werden müssen. Auch gab es vor sieben Jahren noch 30 Prozent weniger Verkehr. Also hat sich die Situation bis heute sehr stark verändert. Mit einer Anpassung im Jahr 2018 oder im Jahr 2019 führt es nun zu einer zusätzlichen Harmonisierung mit der europäischen Praxis.
In der Kommission bestand auch die Ansicht, dass der Bundesrat für die Verordnung zuständig sei, und weil er eine Revision bearbeite, brauche es diese Motion nicht; sie könne auch abgeschrieben werden. Dabei wurde ein Antrag auf Ablehnung der Motion gestellt. Da aber Wille und Auftrag der Motion, im Speziellen die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 100 Stundenkilometer, selbst vom Bundesrat begrüsst werden, wurde der Antrag auf Zustimmung zur Motion gestellt. Die Kommission stimmte dann mit 8 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen für die Annahme der Motion. Sie folgt somit dem Nationalrat und dem Bundesrat und empfiehlt ihrem Rat, dasselbe auch zu tun.