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Janiak Claude · Ständerat · 2017-12-11

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Mit seiner Motion will Nationalrat Nantermod den Bundesrat beauftragen, "eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu erarbeiten, die eine neue Ausnahme vom Personenbeförderungsregal einführt, um den Fernbusverkehr in der Schweiz zu liberalisieren". Der Nationalrat hat die Motion gegen den Willen des Bundesrates am 14. März dieses Jahres mit 102 zu 84 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

Ihre KVF hat die Motion am 22. Juni erstmals behandelt. Sie beschloss, den Bericht des Bundesrates zum Postulat der KVF des Nationalrates 14.3673 abzuwarten. Mit diesem wurde vom Bundesrat ein Bericht zum internationalen Personenverkehr - Bus und Bahn - verlangt. Der Bericht sollte "eine Auslegeordnung über den Ist-Zustand und den anzustrebenden Soll-Zustand enthalten" und verschiedene Fragen beantworten. Der Bundesrat legte diesen Bericht am 18. Oktober vor, auch in Erfüllung des Postulates Häsler 15.3707, welches die "Förderung des öffentlichen Verkehrs für den alpinen Raum" zum Inhalt hatte. An der Sitzung vom 14. November stellte der Direktor des Bundesamtes für Verkehr Ihrer Kommission diesen Bericht vor. Im Anschluss daran behandelten wir dann auch die Motion des Nationalrates.

Ich hole mit ein paar Bemerkungen zu diesem Bericht des Bundesrates kurz aus. Der Bund hat für den Fernverkehr das Regal und kann es über Konzessionen an Transportunternehmen weitergeben. Die Motion Nantermod verlangt, dass der Fernbusverkehr von diesem Regal ausgenommen wird. Jedermann kann dann eine Fernbusstrecke betreiben. Das wäre eine vollkommene Liberalisierung. Das Konzessionsrecht gibt dem Bundesamt für Verkehr die Möglichkeit, einem Anbieter gewisse Pflichten aufzuerlegen - Transportpflicht, Fahrplanpflicht, Betriebspflicht, Tarifpflicht -, damit eine Integration gemacht wird. So kann auch geprüft werden, wie sich das auf den bestellten Verkehr auswirkt.

Der Nationalrat will hier mehr Wettbewerb, aber bereits gemäss heutiger Rechtsgrundlage können solche Fernbusse zugelassen werden. Fernbusse sind, wie Sie sicher wissen, nichts Neues. Es gibt Flixbus usw., Sie kennen das von Ihren Bahnhöfen. Es gibt auch den entsprechenden Binnenverkehr: Zwischen Altdorf und Luzern etwa gibt es ein Angebot. Es gibt Flughafenzubringer usw. Es ist also heute schon möglich, im Schweizer Verkehrssystem Fernbusse zu betreiben, man sollte aber nicht einfach nur Rosinen picken können. Die heutigen rechtlichen Grundlagen haben sich bewährt. Es ist wichtig, dass sämtliche Konzessionäre im schweizerischen Fernverkehr die Transport-, Fahrplan-, Betriebs- und Tarifpflicht, inklusive Teilnahme am direkten Verkehr, gewährleisten müssen. Diese Standards sollten für alle Anbieter gelten und eingehalten werden.

Der Bundesrat betont in seinem Bericht, dass auch unter den geltenden rechtlichen Voraussetzungen - ich habe es gerade erwähnt - solche Buslinien das heutige Angebot im öffentlichen Verkehr ergänzen können, ohne dessen Errungenschaften zu gefährden. Gegenüber ausländischen Anbietern wollen aber der Bundesrat und Ihre Kommission am heutigen Kabotageverbot festhalten. Auch die Transport-, Fahrplan- und Tarifpflicht sollten nach Ansicht der Kommission für sämtliche Anbieter im öffentlichen Verkehr gelten. Eine voraussetzungslose Liberalisierung des Fernbusverkehrs würde weder für die Passagiere noch für den öffentlichen Verkehr als Ganzes Vorteile bringen.

Beim internationalen Busverkehr sieht das Bundesamt für Verkehr vor allem in zwei Bereichen Handlungsbedarf. Der erste Bereich sind die Busbahnhöfe und Haltestellen, die sich zum Teil in einem sehr schlechten Zustand befinden. Hier ist der Bundesrat der Meinung, dass es Mindeststandards bräuchte. Es gibt eine internationale Arbeitsgruppe, die das erarbeitet. Die Verantwortung für die Bushaltestellen liegt einerseits bei den Marktakteuren, das heisst bei den Busunternehmen, und andererseits bei den Kantonen und Gemeinden. Der zweite Bereich sind die Sozialstandards. Damit ist eigentlich das Kabotageverbot angesprochen: Ein ausländischer Lastwagen darf keine innerschweizerischen Transporte machen, und ein ausländischer Bus darf keine Personentransporte innerhalb der Schweiz machen. Das hat eben, wie ich es bereits angetönt habe, wenig mit dem öffentlichen Verkehr zu tun. Damit schützen wir den Schweizer Markt, das betrifft den Schutz vor tiefen ausländischen Löhnen und die 90-Tage-Regel, die bei den Handwerkern gilt usw.

Gemäss der hier zu behandelnden Motion Nantermod wäre der gesamte Busverkehr nicht mehr dem Personenbeförderungsregal des Bundes unterstellt, das heisst, es bräuchte keine Konzession mehr. Wie erwähnt sind aber mit dieser Konzession sehr viele Rechte und Pflichten verbunden, ich habe sie schon mehrfach erwähnt, beispielsweise auch die [PAGE 929] Fahrgastrechte; dazu gibt es ja eine Gesetzesvorlage, die wir zurzeit bearbeiten, sie liegt beim Nationalrat.

Insgesamt hat sich Ihre Kommission überzeugen lassen, dass kein Handlungsbedarf besteht, schon gar nicht ein gesetzgeberischer, und sie beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.