Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2017-12-11
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-11
Wortprotokoll
Um was geht es? Der Bundesrat hat im Sommer 2017 angekündigt, dass die Maximalrabatte nicht mehr einheitlich sein, sondern je nach Franchise neu abgestuft werden sollen. Die Rabatte für Erwachsene sollen zwischen 80 Prozent bei einer Franchise von 500 Franken und 50 Prozent bei einer Franchise von 2500 Franken des zusätzlich übernommenen Risikos zu liegen kommen. Er hat dies angekündigt, obwohl die Massnahme in der Vernehmlassung im Jahr 2015 deutlich abgelehnt worden ist. Ebenso klar hat das Parlament bzw. haben die beiden zuständigen Kommissionen ablehnende Stellungnahmen zu dieser Massnahme abgegeben.
Der Rabatt beträgt heute bei einer Franchise von 2500 Franken rund 1540 Franken pro Jahr. Künftig würde der Rabatt mit der vom Bundesrat beabsichtigten Neuregelung noch 1100 Franken betragen. Dies bedeutet eine Kürzung um 440 Franken, das heisst um knapp 30 Prozent. Ich weise hier darauf hin, dass immerhin 1,4 Millionen aller Versicherten eine solche hohe Franchise gewählt haben.
Mit seinem Vorgehen schwächt der Bundesrat die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen, indem er ausgerechnet diejenigen Personen mit tieferen Rabatten und höheren Prämien bestraft, die am meisten zu einer Kostendämpfung und einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Der bisherige Anreiz zur Eigenverantwortung, das heisst die bisherigen Rabatte, kann schliesslich eine Massnahme dafür sein, dass die Krankenkassenprämien auch in Zukunft einigermassen bezahlbar bleiben. Die vom Bundesrat neu vorgesehenen Rabatte gehen demgegenüber in die falsche Richtung. Mit den unterschiedlichen Rabatten wird die Solidarität unter den Versicherten strapaziert, ja überstrapaziert. Schliesslich müssen bei einem solchen Vorgehen auch kontraproduktive Auswirkungen auf die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien befürchtet werden.
Die Kommissionsmotion beauftragt nun den Bundesrat damit, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen weiterhin bei 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos zu belassen. Die Kommissionsmehrheit beantragt die Annahme der Motion. Die Kommissionsminderheit ist demgegenüber der Meinung, dass die Motion abgelehnt werden müsse und das vom Bundesrat beantragte System einzuführen sei.
Die vorberatende Kommission hat ihren Entscheid für die Kommissionsmotion mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen getroffen. Für die Unterstützung der Kommissionsmotion danke ich Ihnen bestens.