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Jositsch Daniel · Ständerat · 2017-12-11

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, obwohl ich nicht Mitglied der zuständigen Kommission bin, das Wort zu diesem Vorstoss zu ergreifen, weil ich damals Mitglied des Komitees der sogenannten Raser-Initiative war. Sie war ja mitverantwortlich dafür, wenn ich das so sagen darf, dass die Bestimmung damals in Via sicura integriert worden ist.

Die Initiative - Sie erinnern sich - war so erfolgreich, dass sie gar nicht zur Abstimmung kam. Ihr Anliegen wurde in die Gesetzgebungsarbeiten integriert, weil sie von einer breiten Allianz von ganz links bis ganz rechts, von Grün bis SVP unterstützt wurde. Man war damals unisono der Meinung, dass man etwas gegen Raser-Exzesse unternehmen muss, denn Raser-Exzesse wurden als besonders verwerflich eingeschätzt und werden wahrscheinlich auch heute noch so eingeschätzt, weil durch unnötiges Übertreiben im Strassenverkehr, durch unnötige Manöver Menschenleben in Gefahr gebracht werden und grauenhafte Unfälle passiert sind. Das gilt natürlich auch heute noch.

Insofern gilt nach meiner Einschätzung, dass es zwar richtig ist, dass wir die Zahl der Verkehrstoten minimieren konnten. Ich glaube, in den Siebzigerjahren waren wir noch bei 1700 oder über 1700 Verkehrstoten und konnten diese Zahl bis heute auf 216 minimieren. Jetzt kann man sich darüber freuen, aber 216 Verkehrstote, das bedeutet natürlich immer noch mehr als einer pro zwei Tage und ist eigentlich immer noch zu viel. Insofern bin ich eigentlich der Meinung, dass man am Niveau, das wir haben, festhalten sollte, dass wir das Sicherheitsniveau eher noch ausbauen sollten. Ich bin auch der Meinung, dass es etwas fragwürdig ist, wenn man eine Gesetzesvorlage macht und damit erreicht, dass eine Initiative zurückgezogen wird, und sie dann nur wenige Jahre danach quasi wieder abbaut. Das scheint mir dann doch etwas den Geschmack des Unlauteren zu haben.

Nichtsdestotrotz - und deshalb ergreife ich das Wort und mache keinen Antrag - halte ich die Zielrichtung des Vorstosses für richtig, und zwar aus rechtsstaatlichen Gründen. Wir haben damals diese Strafbestimmung so eingeführt und haben dabei aus den Augen verloren, dass es Situationen gibt, in denen eine gewisse Verhältnismässigkeitsprüfung stattfinden muss. Deshalb muss man vermutlich zugeben, dass wir damals einen Fehler gemacht haben, im guten Willen etwas übertrieben haben und dem Richter in der Praxis jede Möglichkeit einer Verhältnismässigkeitsprüfung genommen haben.

Mir persönlich wurde damals bei der Abstimmung über die Durchsetzungs-Initiative immer gesagt, ich würde hier für Einzelfallprüfung und für Härtefälle kämpfen, aber bei Via sicura seien wir knallhart, da werde nicht einmal die Fahrlässigkeit ausgenommen. Von dem her muss ich sagen: Es gehört vielleicht auch zum politischen Alltag oder zum politischen Leben, dass man einsieht, dass man mit etwas zu weit gegangen ist. Das ist uns hier meiner Ansicht nach passiert. Insofern, glaube ich, ist die Stossrichtung der Motion der KVF richtig. Auch aus der Sicht derjenigen Personen, die damals für die Einführung dieser Bestimmung verantwortlich waren - auch ich zähle mich zu dieser Gruppe -, bin ich der Meinung, wir müssten aus den Erfahrungen lernen und hier korrekterweise sagen, dass die Motion richtig ist und wir etwas zurückbuchstabieren müssen.[GZ]

Aus diesem Grund unterstütze ich diese Motion.