preparatory:AB 223980
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-11
Wortprotokoll
Diesmal auf Deutsch, car en français, ce thème était trop compliqué.
Seit zehn Jahren sind in der Schweiz, als Alternative zu den herkömmlichen Zigaretten, auch E-Zigaretten in den verschiedensten Ausführungen erhältlich. Mit den batteriebetriebenen, eleganten Glimmstängeln werden sogenannte Liquids, mit oder ohne Nikotin, inhaliert. Diese erzeugen zwar keinen schädlichen Rauch, sondern Dampf. Wer nun allerdings an harmlosen Wasserdampf denkt, liegt falsch. Es handelt sich vielmehr um einen Chemiecocktail, dessen Hauptbestandteil aus Propylenglykol, Glyzerol und Wasser in unterschiedlichen Konzentrationen besteht und mit zahlreichen süsslichen Aromen erhältlich ist. Weiter hat es in diesen Liquids Dyacetyl, Formaldehyd und andere krebserzeugende Stoffe. Die langfristigen Folgen des Konsums sind nicht bekannt.
In FAQ, das heisst - auf Englisch jetzt - "Frequently Asked Questions", im BAG redet man offensichtlich Englisch, wird festgehalten, dass ein regelmässiger Konsum nikotinhaltiger E-Zigaretten gleich wie der Konsum herkömmlicher Zigaretten zur Nikotinabhängigkeit führen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass Nikotin ein starkes Nervengift sei, dass es den Herzschlag beschleunige und eine Verengung der peripheren Blutgefässe bewirke. Würden nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten unsachgemäss behandelt oder inhaliert, bestehe zudem die Gefahr von Vergiftungen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen könnten.
An der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 1. September 2017 beantragte Nationalrat Clottu, eine Kommissionsmotion einzureichen mit dem Ziel, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung anzupassen, um das Inverkehrbringen von E-Zigaretten mit Nikotin zu ermöglichen. Heute ist in der Schweiz der Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten gesetzlich verboten. Diese können jedoch zum Beispiel über Internet im Ausland bestellt werden. Die Forderung nach der Aufhebung des Verbots begründet Nationalrat Clottu mit den geringen gesundheitsschädigenden Folgen der E-Zigaretten gegenüber den herkömmlichen Zigaretten.
E-Zigaretten sollen auch Schadenminderung betreiben. Einmal mehr versucht die Tabakindustrie geschickt, Gesundheitsbedenken zu Verkaufsargumenten umzumünzen.
Noch an der gleichen Sitzung zog Nationalrat Clottu seinen Antrag zurück. Wir wurden von der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Botschaft des Bundesrates von 2015 zum Tabakproduktegesetz eine Regelung für nikotinhaltige E-Zigaretten vorgesehen hatte. Nachdem der damalige Entwurf der Botschaft von beiden Kammern 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen worden ist und Bundesrat Berset bis Ende 2018 eine neue Botschaft des Bundesrates in Aussicht gestellt hat, wäre es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, zusätzlich eine Kommissionsmotion einzureichen. Zudem schlägt der Bundesrat, wie wir am Wochenende den Medien entnehmen konnten, in seiner überarbeiteten Vorlage zum Tabakproduktegesetz vor, das geltende Handelsverbot für nikotinhaltige Liquids aufzuheben.
Die Mehrheit unserer Kommission ist sich jedoch einig, dass, bevor ein neues Produkt legalisiert werden darf, die verschiedenen Unklarheiten in Bezug auf E-Zigaretten geklärt werden müssen. Deshalb hat sie an der gleichen Sitzung ein Kommissionspostulat eingereicht.
In einem Bericht sollen folgende Aspekte aufgezeigt werden:
1. Auswirkungen auf die Gesundheit durch den Konsum von E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin.
2. Auswirkungen auf das Suchtverhalten durch den Konsum von E-Zigaretten. Es soll dargestellt werden, inwiefern Konsumentinnen und Konsumenten von üblichen Tabakprodukten wie den konventionellen Zigaretten auf E-Zigaretten umsteigen.
Auch diese Fragen wurden bereits thematisiert, im BAG wie auch in den FAQ. Es ist aber einfach so, dass man nicht weiss, welches die Langzeitfolgen sind. Man weiss viel zu wenig über das ganze Thema. Man hat auch keine Erfahrungen, wie die Jugend auf das Ganze reagiert. Es ist eigentlich zu früh, dem jetzt einfach zuzustimmen.
3. Auswirkungen auf den Konsum von Tabakprodukten. Das soll auch überprüft werden. Die Debatte um die E-Zigarette hat sich bisher vor allem auf deren Schädlichkeit, verglichen mit den herkömmlichen Zigaretten, konzentriert. Aber die Chefärzte der Pädiatrie und der Pneumologie des Kantonsspitals St. Gallen rücken in einem "NZZ"-Artikel vom 3. Oktober dieses Jahres vor allem die Frage der Auswirkungen, die im Postulat auch angesprochen wird, ins Zentrum. Sie [PAGE 2046] weisen darauf hin, dass leicht zugängliche nikotinhaltige Liquids bei Adoleszenten verheerende Folgen haben könnten und dass es ein Muster gebe, das sich eigentlich in diesem Alter einprägt.
4. Auswirkungen auf den Tabakproduktemarkt in der Schweiz. Ganz sicher erhoffen sich die Tabakkonzerne, mit dieser Alternative zur traditionellen Zigarette eine Marktnische zu besetzen und damit den Umsatzrückgang im Tabakmarkt aufzuhalten.
Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung des Postulates. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bundesrat auch ohne die Fragen des Postulates vertieft mit der Materie auseinandersetzt. Zudem soll dieser Prozess nicht verlängert werden.
Die Mehrheit unserer Kommission hat jedoch die Überzeugung, dass, bevor ein Produkt legalisiert werden darf, die vorhin erwähnten Aspekte beleuchtet werden müssen und dass nur auf diese Weise eine weitsichtige Entscheidung zugunsten der Volksgesundheit getroffen werden kann.
Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, das Postulat anzunehmen.