Hegglin Peter · Ständerat · 2017-12-11
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-12-11
Wortprotokoll
Ich danke der vorberatenden Kommission für die fundierte Prüfung meines Anliegens und auch für die umfassende Berichterstattung. Sie nimmt den Kernpunkt meines Anliegens auf und will es direkt einer Lösung zuführen, während ich ein zweistufiges Vorgehen wählte und in einem ersten Schritt mittels Postulat vom Bundesrat einen Bericht verlangte, um dann in einem zweiten Schritt mit einer Motion die nachhaltige und verursachergerechte Finanzierung einer umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen.
In ihrer Motion bezieht sich die Kommission auf den Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2013, der mir wohlbekannt war und den ich reaktivieren wollte, weil er leider in den Schubladen der Verwaltung Staub angesetzt hat. Mit meinem Postulat will ich primär unter dem Modell einer vorgezogenen Gebühr mit Befreiungsmöglichkeit die Freiwilligkeit des Systems stärken. Nur wenn dies nicht gelingen sollte, sehe ich ein staatliches Obligatorium. Das freiwillige System hat sich über Jahre bewährt. Es gibt aber zunehmend Entwicklungen und Trittbrettfahrer, die das System ausnützen und untergraben. Dem ist Einhalt zu gebieten.
Wie funktioniert das heutige System? Hersteller, Importeure und Händler sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Hersteller und Importeure schlagen deshalb eine vorgezogene Recyclinggebühr auf den Verkaufspreis und liefern diese einem freiwilligen Rücknahmesystem wie der Sens ab. Die Gebühren werden von Fachhändlern und Grossverteilern den Endkunden belastet. Drei Organisationen - wir haben es vorhin gehört: Swico, Sens und SLRS - organisieren das Recycling und bezahlen dann die Leistungserbringer, die Sammelstellen, Transporteure und Recycler. Das System funktioniert, wenn die grosse Mehrheit der Rücknahmeverpflichteten mitmacht, was heute im Inland noch der Fall ist, was aber zunehmend bedroht ist. Deshalb gibt es nun Massnahmen, die zu ergreifen sind.
Ich möchte aber noch erläutern, wie Trittbrettfahrer davon profitieren: einerseits durch Verkauf an Endkunden, indem der Gebührenzuschlag erhoben wird, ohne diesen dem Hersteller oder Importeur bezahlt zu haben; sie verschaffen sich dadurch einen Margenvorteil. Andererseits profitieren davon, indem sie an Endkunden verkaufen, ohne den Gebührenzuschlag einem Hersteller oder Importeur bezahlt zu haben; so verschaffen sie sich einen Preisvorteil. Sie profitieren durch Importe und Verkauf an Endkunden ohne Gebührenzuschlag; dadurch entsteht ein Preisvorteil für den Trittbrettfahrer. Das ist heute das Hauptproblem.
Die Konsumenten profitieren zudem von einer Rückvergütung der Mehrwertsteuer von im Ausland gekauften Geräten und dem tieferen Preisniveau im Ausland - also quasi Samnaun rund um die Schweiz.
Was sind jetzt die Auswirkungen? Trittbrettfahrer bringen Geräte in den Kreislauf, für welche die Entsorgung, besser gesagt die Verwertung, nicht bezahlt ist. Da die Last der Verwertungskosten auf weniger Geräte verteilt wird, muss die Gebühr erhöht oder müssen die Vergütungen an die Leistungserbringer reduziert werden.
Das führt im ersten Fall zu weiteren Margen- und Preisvorteilen für die Trittbrettfahrer und steigert die Nachfrage nach ihren Produkten. Der Anteil an Geräten ohne bezahlte Gebühr steigt, und um die gleichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu haben, müsste die Gebühr für die im System verbleibenden Geräte steigen - eine negative Spirale entsteht. Es entsteht die Ungerechtigkeit, dass die Entsorgungskosten der Parallelimporte jenen Konsumentinnen und und Konsumenten aufgebürdet werden, die bei redlichen Anbietern in der Schweiz einkaufen und auf ihre Geräte die Gebühr bezahlen.
Im zweiten Fall stehen den freiwilligen Systemen dadurch weniger Mittel zur Verfügung, und die Systemanbieter kürzen die Vergütungen an die Sammelstellen. Können diese tieferen Abgeltungen nicht mit Kostensenkungsmassnahmen oder Effizienzsteigerungen aufgefangen werden, führen sie zu höheren Kosten für die Gemeinwesen, quasi einer Finanzierung über Steuermittel, und untergraben damit den Grundsatz der verursachergerechten Gebühren. Treten grössere Händler aus Frust über diese schwarzen Schafe aus, kollabieren die freiwilligen Systeme.
Wie kann jetzt reagiert werden? Mit tieferen Gebühren, durch mehr Effizienz und Kostensenkungsmassnahmen bei den Leistungserbringern. Je niedriger die Kosten, je tiefer die Gebühr, desto geringer die Margen- und Preisvorteile für [PAGE 938] Trittbrettfahrer. Leider reicht das aufgrund der gewaltigen Umwälzungen aber nicht aus. Bundesrat Schneider-Ammann hat im Ständerat letzte Woche das Potenzial des Einkaufstourismus auf über 30 Milliarden Franken beziffert; aktuell sind es 11 Milliarden Franken. Es braucht also griffige Massnahmen gegen Trittbrettfahrer.
Ich möchte mich nicht von der Frage abhalten lassen, ob damit handelsrechtliche Verpflichtungen tangiert würden. Die Problematik der ausländischen Direktlieferungen ist unabhängig vom gewählten Modell zu prüfen und zu lösen. Um die Aufgabe effizient anzugehen, sollte sich die Schweiz dem internationalen Netzwerk anschliessen, zu dem sich Stellen aus zwanzig EU-Ländern im September 2017 zusammengeschlossen haben.
Der Bundesrat anerkennt in der Stellungnahme zum Postulat zwar den Handlungsbedarf, zeigt aber leider keine Bereitschaft, die Probleme der Finanzierungslücken infolge von Ausland- und Interneteinkäufen zu lösen. Zudem lässt er die Frage unbeantwortet, wie er mit freiwilligen Finanzierungssystemen der Wirtschaft umgehen will, wenn diese die anfallenden Kosten nicht mehr verursachergerecht decken können. Es ist nicht haltbar, dass die ungedeckten Kosten des Elektrogeräterecyclings zunehmend bei der Vergütung an die Leistungsträger eingespart werden. Damit droht das Erfolgsmodell Recycling in der Schweiz zu scheitern. Die Leistungserbringer arbeiten nicht mehr kostendeckend und werden bei den aktuellen Vergütungen ihre Tätigkeit in diesem Bereich einstellen müssen, sodass die Elektroaltgeräte trotz der von den Konsumentinnen und Konsumenten für die umweltgerechte Entsorgung geleisteten vorgezogenen Beiträge entweder im Ausland verwertet werden oder im normalen Abfall landen. Dabei sind das doch wertvolle Rohstoffe und nicht Abfälle.
Wie bereits 2013 gefordert, sind den Systembetreibern einheitliche Mindestanforderungen aufzuerlegen. In Frankreich wurde ein Aufsichtsorgan eingeführt, das aus Vertretern der Behörde, der Recycler und der Hersteller mit gleichen Stimmrechten besteht. Dieses Modell scheint sich gut zu bewähren. Weiter muss die Verordnung auch sicherstellen, dass die Leistungsträger - insbesondere die Sammelstellen der Gemeinden und Städte, die nicht verpflichtet sind und namhafte Mengen zurücknehmen -, die Transporteure, die Zerlegebetriebe und die Recyclingbetriebe für ihre Arbeit leistungsgerecht entschädigt werden und dass das Recycling in der Schweiz erfolgt, um die Einhaltung der Standards garantieren zu können. Zudem tragen die Gemeinden und Städte auch die Kosten für die Verpackungen dieser Geräte. Eine Abgeltung für diese Leistung fehlt weitestgehend.
Im Herbst 2015 hat das Bafu überraschend kommuniziert, dass es das Modell "Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit" nicht umsetzen möchte. Als Grund wurde vom Amt angeführt, dass der Bund ein Defizit zu tragen hätte, falls eine für die Durchsetzung des Obligatoriums beauftragte private Organisation ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte. Inzwischen haben sich die freiwilligen Rücknahmesysteme bereiterklärt, die budgetierten Kosten der beauftragten Organisation für die ganze Vertragsdauer beim Bafu zu hinterlegen. Damit kann ein allfälliges Defizitrisiko für den Bund vollständig ausgeschlossen werden.
Neu führt der Bundesrat in seiner Antwort den unverhältnismässigen administrativen Aufwand für die Privatwirtschaft und den Bund ins Feld. Auch dieses Argument ist nicht nachvollziehbar. Schon heute müssen die Systemanbieter Unterlagen einreichen und darlegen, dass sie die Auflagen erfüllen. Wird das realistische Ziel erreicht, dass sich möglichst viele Hersteller und Importeure einem freiwilligen System anschliessen, dann ist der Mehraufwand des Bafu für die Überwachung des Obligatoriums gering. Online-Händler, welche Produkte aus dem Ausland in die Schweiz liefern, sollten gemäss der Motion eine bevollmächtigte Person zur Abrechnung der vorgezogenen Recyclinggebühren benennen.
Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung zu den Grundsätzen der Finanzierung. Aus der nun für die Vernehmlassung bei den Kantonen bereiten Finanzierungsrichtlinie des Bafu ergibt sich, dass das Bundesgericht viele Entscheide gefällt hat. Das Parlament hat die Übernahme eines höheren Anteils der Kosten zulasten des Verursachers statt des Gebührenzahlers nie diskutiert und konkretisiert. Ich bin klar der Meinung, dass wir hier in der Verantwortung stehen und die Grundsätze zu definieren haben.
Aus all diesen Gründen bin ich bereit, mein Postulat zurückzuziehen, wenn die Motion der vorberatenden Kommission angenommen wird.