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Wicki Hans · Ständerat · 2017-12-11

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Vorerst bedanke ich mich beim Bundesrat für die klare und vor dem technischen Hintergrund der Fragen insbesondere auch gut verständliche Antwort.

Ich stelle auf Basis von Ziffer 2 der Antwort des Bundesrates fest, dass es in der entsprechenden Geschwindigkeits- bzw. Fahrzeugkategorie bezüglich der Schwerverkehrsabgabe, der Anforderungen an die Führer- und Fähigkeitsausweise und der Chauffeurverordnung keine Bevorteilung von Transportern gegenüber Lastwagen gibt. In Ziffer 3 teilt der Bundesrat mit, dass es zwischen Transportern mit und ohne Ladeflächen keine Unterschiede bezüglich Sicherheits- und Umweltvorschriften gibt.

Ja gut, da stellt sich jetzt für mich natürlich die Frage, weshalb der Bundesrat bzw. das Astra die Ungleichbehandlung nicht schon viel früher abgeschafft hat. Er hätte ja vor gut einem Jahr die Chance dazu gehabt, und zwar, als er am 16. November 2016 insgesamt sieben strassenverkehrsbezogene Verordnungen angepasst hat, darunter auch die Strassenverkehrsverordnung. [PAGE 943]

Wir sind nun mit der Beantwortung der Interpellation darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass bereits im kommenden Monat erneut eine Vernehmlassung durchgeführt werden soll, in welcher es um eine Erhöhung der Nutzlast von drei auf vier Tonnen, vielleicht auch noch etwas mehr, geht. Das ist natürlich hervorragend, und da bedanke ich mich sehr.

Ich erlaube mir aber jetzt, hier kurz einen Hinweis auf die Strassenverkehrsstatistik zu machen. 2016 waren 405 000 Sachentransportfahrzeuge, also Lastwagen, und 192 000 Landwirtschaftsfahrzeuge immatrikuliert. Gleichzeitig wurden in den letzten zehn Jahren im Schnitt - und jetzt höre man und staune - jährlich knapp 200 sogenannte Kommunalfahrzeuge immatrikuliert. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sind die Begründungen des Bundesrates bezüglich der Benachteiligung des Lastwagengewerbes und der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit meines Erachtens mehr als nur erstaunlich. Ich denke, wir müssen uns hier auch eines bewusst sein: Der Einsatzbereich von Transportern, und nur um diese geht es hier, ist wesentlich anders als jener von Lastwagen. Sie fahren nämlich vorwiegend im steilen, unwegsamen Gelände, und zusätzlich ist ihre Ladefläche auf drei Quadratmeter limitiert. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass es zu einem Ersatz der bisherigen Lastwagentransporte durch Transporter kommen wird.

Vor einigen Wochen wurde von der Universität St. Gallen eine Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung und zu den Problematiken der KMU der schweizerischen Maschinenindustrie publiziert. Ich zitiere daraus drei Sätze: "Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen hat nach Aufhebung des Euromindestkurses gegenüber den Euroländern effektiv um bis zu 30 Prozent abgenommen und stand im Juni 2017 immer noch rund 22 Prozent über dem Niveau von Januar 2005 ... Seit der Aufhebung der Euro-Franken-Kursuntergrenze sind die Umsätze in der Industrie und im Speziellen in der MEM-Branche stark eingebrochen (um mehr als 10 Prozent). Seither sind ausschliesslich negative Umsatzveränderungsraten zu beobachten."

Ich bin mir natürlich bewusst, dass die Geldpolitik Sache der Nationalbank und nicht des Bundesrates ist; er sollte hier auch nicht eingreifen. Der Bundesrat soll und muss aber dort eingreifen, wo er kann. Er muss dazu nicht einmal finanzielle Mittel in die Hand nehmen, er soll sich nämlich für die Realisierung von besseren Rahmenbedingungen für die produzierende Wirtschaft einsetzen. Der Bundesrat betont immer wieder, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die administrative Entlastung eine Daueraufgabe seien. Hier, im Kleinen und ganz konkret, kann er den Beweis erbringen, dass er es mit seinen Absichten, nämlich mit einer raschen Aufhebung der Nutzlastbeschränkung oder zumindest einer erheblichen Erhöhung der Nutzlast, ernst meint. Wir können uns unnötige Regulierungen und administrative Auflagen schlicht und einfach nicht mehr leisten.

Unverständlich werden diese Rahmenbedingungen, wenn sie wie in diesem Falle auch noch hausgemacht sind und mit einem sogenannten Swiss Finish, ohne Druck aus dem Ausland "suboptimiert" werden. Am 29. September dieses Jahres hat der Bundesrat einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen zur administrativen Entlastung publiziert. Erstaunlicherweise findet sich darin nicht eine einzige Massnahme des Astra.

Vor dem geschilderten Hintergrund erachte ich die Antwort des Bundesrates eben nur teilweise als befriedigend und erlaube mir noch folgende Fragen:

Frau Bundespräsidentin, sind Sie erstens damit einverstanden, dass in der kommenden Vernehmlassungsvorlage die Nutzlast nicht nur auf 4, sondern auf vielleicht 14 Tonnen erhöht wird und den Transportern nicht über anderweitige Regulierungen neue Markthürden in den Weg gelegt werden?

Sind Sie zweitens bereit, das Astra anzuweisen, die zahlreichen Verordnungen auf unnötige Regulierungen und administrative Auflagen vertieft zu überprüfen und die Resultate im für 2019 angekündigten erneuten Bericht zur administrativen Entlastung zu publizieren?

Zusammengefasst bin ich der festen Überzeugung, dass unserem Land eine verstärkte Reduktion der unzähligen Regulierungen guttun und von der Wirtschaft mit Dankbarkeit aufgenommen würde. Vor allem kleine Betriebe, die wenig Mittel haben, um sich zur Wehr zu setzen, würden sich über einen aktiven Bundesrat, der hausgemachte Regulierungen abschaffen und ihnen so wieder etwas Licht am Margenhorizont geben würde, sehr freuen.

Dem Gesamtbundesrat und Ihrem Departement, Frau Bundespräsidentin, gebe ich gerne die Chance zur Verbesserung der Situation, und ich hoffe natürlich auch, dass unsere heutige Diskussion zur Sensibilisierung beigetragen hat und die kommende Teilrevision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge vom 19. Juni 1995 in unserem Sinne, im Sinne der Schweizer KMU, erfolgen wird.

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