Pfister Gerhard · Nationalrat · 2017-12-12
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher deutscher Zunge hat am Anfang gesagt, diese Vorlagen seien ausgewogen und praxistauglich. Bezüglich der Ausgewogenheit kann man unterschiedlicher Meinung sein. Es ist auch nach meinem Geschmack ein Sammelsurium von Ideen, in das sich nicht alles hineinpacken liess, was auch noch pendent ist. Nachdem jetzt aber von der Minderheit vorhin kritisiert worden ist, dass dem so ist, bitte ich halt schon um etwas Verständnis. In diesen Vorlagen ist nur das drin, was Sie beschlossen haben. Sie haben gesagt, dass Sie das wollen. Sie dürfen sich nicht wundern, wenn das, was Sie wollen, irgendwann einmal in einem Gesetz steht. Insofern: Wenn Sie jetzt diese Vorlagen untauglich finden und an die Selbstverantwortung appellieren, dann läge der Beginn der Selbstverantwortung im Entscheid, auf solche Vorstösse zu verzichten. Über die Ausgewogenheit kann man sich also streiten; ob es praxistauglich ist, wird man wie immer sehen. Das kann der Kommissionssprecher auch noch nicht wissen, weil wir zu diesen Dingen ja noch gar keine Praxis haben mit diesen Sachen.
Zum Antrag meiner Minderheit I: Beim besagten Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a möchte ich, dass wir beim geltenden Recht bleiben. Die Angabe der beruflichen Tätigkeit genügt. Die Kommission hat hinzugefügt, dass man, wenn man Arbeitnehmer ist, die Funktion plus den Arbeitgeber angeben muss. Ich bin einverstanden, das Abendland geht nicht unter, wenn Sie dieser Variante der Kommission zustimmen, aber das Abendland kommt eben auch nicht weiter, wenn Sie es drinlassen. Mit dieser Formulierung entsteht überhaupt kein Mehrwert. Es entsteht kein Mehrwert, wenn jemand Lehrer ist und dann alle Jahre zum Beispiel noch angeben muss, in welchem anderen Schulhaus er nun Lehrer ist. Es entsteht kein Mehrwert, wenn jemand Prokurist ist und immer wieder angibt, ob er in einer Grossbank oder in einer Regionalbank Prokurist ist. Es ist damit höchstens die implizite Unterstellung verbunden, dass der besagte Parlamentarier, der seinen Arbeitgeber angeben muss, auch noch ein halber Lobbyist seines Arbeitgebers sein könnte. Das wiederum verkennt den Charakter des Milizsystems. Entscheidend ist, was für eine berufliche Tätigkeit ein Parlamentarier hat. Aber es ist nicht entscheidend, bei wem er diese berufliche Tätigkeit ausübt.
Das geltende Recht hat sich bewährt, deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit Pfister Gerhard zu unterstützen. Aber wie gesagt: Sie leisten der Kultur des Abendlandes keinen wesentlichen Abbruch, wenn Sie dem zustimmen oder wenn Sie es ablehnen.