Wermuth Cédric · Nationalrat · 2017-12-12
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Im Wesentlichen kann ich mich der Argumentation von Kollegin Streiff betreffend die Minderheit II (Jauslin) anschliessen. Die Differenz zu meinem Minderheitsantrag III betrifft zugegebenermassen ein Detail. Aber wie vorhin schon mehrere Rednerinnen und Redner betont haben, ist die Antwort auf die Frage nach den Spielregeln, die wir uns selber geben - wir werden dann bei Block 2 nochmals darauf zu sprechen kommen -, eben genau in den Nuancen zu finden. Der Teufel steckt ja, wie man sagt, bekanntlich im Detail.
Wir finden es richtig, dass man nicht alle Angaben zu Ämtern detailliert auflisten muss, wenn sie ehrenamtlich sind. Die Frage ist, wie man Ehrenamtlichkeit definiert. Der Antrag, den Ihnen hierzu die Kommission macht, scheint uns durchaus vernünftig zu sein. Es macht Sinn, als Spesenentschädigung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Betrag von rund 1000 Franken pro Monat anzunehmen. Dann aber will die Minderheit Jauslin, dass man keine weiteren [PAGE 2071] detaillierten Angaben zu diesem Mandat machen muss. Damit sind wir nicht einverstanden.
Wir konnten gerade gestern in einer Zeitung bezüglich dieser Frage erneut lesen, dass einige Mitglieder dieses Rates, was völlig legitim ist, eine Aufwands- oder Lobbyingentschädigung - das kann man nennen, wie man will - von Krankenkassen bekommen. Es spielt dabei eine entscheidende Rolle, ob ihnen nur der effektiv entstandene Spesenaufwand entschädigt wird oder ob Beträge bezahlt werden, die deutlich darüber hinausgehen - teilweise, in gewissen Lobbykreisen, offenbar sogar sechsstellige Beträge für faktische Lobbymandate von Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Ich glaube, dass es in einer - um ausnahmsweise diesen Begriff positiv zu verwenden - liberal-bürgerlichen Demokratie absolut zulässig ist, dass man sich als Interessenvertreterin oder Interessenvertreter einer bestimmten ökonomischen Branche, z. B. der Banken oder von mir aus auch der Gewerkschaften, deklariert. Aber dann sollten die Wählerinnen und Wähler und die Öffentlichkeit das Recht haben zu wissen, bis zu welchem Grad man abhängig sein kann. Dann spielt es eben eine Rolle, ob man 100 000 Franken oder 12 000 Franken erhält.
Darum bitten wir Sie, hier eine detailliertere Transparenzpflicht ins Parlamentsgesetz zu schreiben.
Bei Absatz 2 beantragen wir Ihnen, eine ungeklärte Frage zu klären, nämlich die Frage, was passiert, wenn die Parlamentsdienste sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterschiedliche Auffassungen haben. Bisher gab es dafür keine Regelung. Wir beantragen Ihnen, dass die Parlamentsdienste dann verpflichtet werden, diese Differenz einmal - nicht die ganze Zeit - mit Ihnen zu diskutieren und sie, wenn sie weiterhin bestehen bleibt, der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Es geht dabei nicht um eine permanente Kontrolle, sondern um eine einmalige Überprüfung der Angaben, die Sie machen. Dazu reicht beispielsweise die Einreichung eines entsprechenden Belegs per Stichdatum, so wie wir das heute mit den Eintragungen in das elektronische Register bereits tun.
Ich bitte Sie im Sinne der Konfliktbeilegung, aber vor allem im Sinne der transparenten Information der Öffentlichkeit über unsere Tätigkeiten und Verpflichtungen, hier den Minderheiten III und IV (Wermuth) zu folgen.