Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-12-12
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Ich weiss, es ist angesichts der fast einstimmigen WAK wohl vergebliche Liebesmüh, und ich werde sicher ein einsamer Rufer in der Wüste bleiben, wenn ich Sie hier überzeugen möchte, der Standesinitiative Freiburg doch noch Folge zu geben. Aber als Vertreter eben dieses Kantons erachte ich es als meine Pflicht, noch einige präzisierende Argumente in die Waagschale zu werfen und Ihnen zu beantragen, der Standesinitiative Folge zu geben. Schliesslich wurde die Standesinitiative am 14. Juni letzten Jahres auf Antrag des Staatsrates vom Grossen Rat mit einer deutlichen Mehrheit von 55 zu 31 Stimmen überwiesen.
Die Frage der Steueramnestie ist in der Tat ein heisses Eisen und ein komplexes Thema. In der ständerätlichen Diskussion im Jahr 2003 hat der damalige Finanzminister Villiger das Dossier mit dem Ungeheuer von Loch Ness verglichen, das alle paar Jahre wieder aus der Versenkung auftauche (AB 2003 S 412). Er hat damals auch seine Skepsis, seine innere Zerrissenheit und gewisse moralische Skrupel zum Ausdruck gebracht. Ich will die zentralen Fragen hier kurz antippen.
Ist erstens eine generelle Steueramnestie ethisch vertretbar? Ich bin durchaus auch der Meinung, dass dieses Thema grundsätzliche Fragen aufwirft und die ethische Dimension nicht einfach ausgeblendet werden darf. So geht es unter anderem um die folgenden Fragen: Verletzen wir damit nicht das Prinzip der Steuergerechtigkeit? Belohnen wir damit nicht die Steuersünder? Animieren wir mit einer generellen Steueramnestie nicht geradezu zur Steuerhinterziehung? Diese Fragen müssen selbstverständlich thematisiert werden. In der besten aller Welten wäre es natürlich nicht nötig, zusätzliche Anreize zu schaffen, um Transparenz herzustellen. Aber eben, die Realität ist leider nicht ganz so klar. Ich werde noch konkrete Zahlen nennen, die belegen, dass es eben auch heute noch Massnahmen bedarf, um die Steuergerechtigkeit wiederherzustellen.
Auch bleibt offen, welche Auswirkungen Amnestien auf die Steuermoral haben. Studien können dazu keine abschliessende Auskunft geben. Es ist aber klar, die letzte generelle Steueramnestie erfolgte vor fast fünfzig Jahren. Mit Fug kann ein potenzieller Steuersünder also nicht darauf zählen, im Falle einer Amnestie zum heutigen Zeitpunkt demnächst [PAGE 965] wieder von einer weiteren Amnestie profitieren zu können. Zudem sind heute auch Instrumente wie der automatische Informationsaustausch dazu geeignet, die Steuertransparenz weiter zu verstärken.
Das bringt mich zum zweiten Punkt. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Es geht darum, grosse Beträge, die vom Fiskus zurzeit nicht erfasst werden, zum Vorschein zu bringen und die Steuereinnahmen nachhaltig zu erhöhen. Konkret haben die Freiburger Initianten des Vorstosses unter anderem die folgenden Zahlen hervorgehoben: Im Kanton Jura wurden mit der Steueramnestie vor Kurzem sage und schreibe 530 Millionen Franken Vermögenswerte gefunden, die nicht besteuert waren. Das bedeutet für den jurassischen Fiskus 53 Millionen Franken zusätzliche Steuereinnahmen und kontinuierlich weitere 3 Millionen Franken pro Jahr. Für Freiburg wird der ausstehende Vermögensbetrag auf 750 Millionen bis 1,5 Milliarden Franken geschätzt. Das würde ein einmaliges zusätzliches Steuereinkommen von etwa 100 Millionen Franken und von jährlich rund 17 bis 43 Millionen Franken bedeuten.
Extrapoliert man nun diese Zahlen auf die ganze Schweiz, würden gemäss Berechnung der Freiburger Initianten des Vorstosses rund 43 bis 60 Milliarden Franken in die wirtschaftliche Zirkulation gebracht werden. Auch wenn eine Schätzung des zusätzlichen Steueraufkommens mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist, können wir doch festhalten, dass eine generelle Steueramnestie dem Fiskus und der Allgemeinheit ansehnliche Beträge verschaffen würde.
Zusammenfassend: Ich bin mir bewusst, dass gewisse Argumente gegen meinen Antrag sprechen, so namentlich die kürzlich erfolgte Realisierung der sogenannten kleinen Steueramnestie für Erbgänge. Angesichts der Tatsache, dass die letzte generelle Steueramnestie vor sage und schreibe fast fünfzig Jahren, also 1969, durchgeführt wurde, bin ich der Auffassung, dass eine erneute Amnestie nützlich wäre, um der öffentlichen Hand beträchtliche zusätzliche Mittel zu verschaffen. Im Hinblick auf die Realisierung zahlreicher wichtiger Zukunftsprojekte unseres Landes, die einer Finanzierung bedürfen, ist es meiner Ansicht nach falsch, eine generelle Steueramnestie grundsätzlich auszuschliessen.
In diesem Sinne und ohne Illusionen in Bezug auf den Erfolg meines Antrages ersuche ich Sie dennoch, der Standesinitiative Folge zu geben.