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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Ich gehe als Kommissionssprecher noch auf die Kommissionshaltung ein. Ich beginne mit Punkt 1, möchte zuerst aber hier Kollege Gerhard Pfister für seine Aussagen herzlich danken. Was wir hier beraten, sind alles Vorstösse, die aus unseren Reihen kommen. Wir haben darüber abgestimmt. Es sind also parlamentarische Initiativen, die Mehrheiten erhalten haben und daher schlussendlich auch hier behandelt werden müssen. Die rege Diskussion hat ja gezeigt, dass es durchaus Bedarf gibt.

Zuerst zur Angabe der beruflichen Tätigkeit: Hier geht es um die parlamentarische Initiative Streiff. Dieser hat unsere Kommission am 26. März 2015 Folge gegeben, und auch die SPK-SR hat diesen Beschluss mitgetragen. Neu soll ein Ratsmitglied nicht nur seine beruflichen Tätigkeiten, sondern, falls es Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist, auch den Arbeitgeber im Register der Interessenbindungen angeben müssen. Die Kommission beantragt diese Änderungen in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommissionsminderheit I beantragt, beim geltenden Recht zu bleiben.

Zur Angabe der ehrenamtlichen Tätigkeit und den Entgelten: Mit dem neuen Absatz 1bis von Artikel 11 könnte die parlamentarische Initiative Keller Peter, SVP, umgesetzt werden. Bei der Diskussion über die Umsetzung dieser Initiative haben sich die Unterzeichner des Minderheitsantrages II (Jauslin) dafür ausgesprochen, dass ein Ratsmitglied im Register nur gerade angeben muss, ob das Mandat ehrenamtlich oder bezahlt ist; für eine ehrenamtliche Tätigkeit soll eine Grenze von 12 000 Franken jährlich gelten. Die Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommissionsminderheit III (Wermuth) möchte weiter gehen als die Minderheit II. Sie fordert, dass bei Entgelten von über 12 000 Franken jährlich zusätzlich auch die Höhe des Betrages offengelegt werden muss. Die Kommission hat diesen Antrag in einer ersten Abstimmung dem Antrag Jauslin gegenübergestellt und ihn dabei mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Für die Kommissionsmehrheit gehen beide Anträge in die falsche Richtung. Aus der Sicht der Mehrheit würde die Offenlegung der Einkünfte oder auch nur die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit die Glaubwürdigkeit der Politik keineswegs fördern. Die Kommission lehnte den Antrag Jauslin mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und möchte gar keine Änderung.

Zum öffentlichen Register wird Kollege Romano noch sprechen.

Ich komme zum Offenlegen der Interessenbindungen während der Rats- und Kommissionsdebatten, das heisst zu Artikel 11 Absatz 3: Hier ist es so, dass bereits heute eine Vorgabe, eine Offenlegungspflicht besteht. Diese wird von der Mehrheit der Kommission auch als genügend erachtet. Die Kommissionsminderheit V (Barrile) möchte diese Offenlegungspflicht noch verstärken. Dies wurde aber mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, wie ebenfalls der von der Kommissionsminderheit VI (Glättli) aufgenommene Antrag, nämlich mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Dann komme ich noch auf das öffentliche Register der Reisen von Ratsmitgliedern ins Ausland zu sprechen. Auch das ist eine Forderung von uns, dem Parlament, und von Kollege Heer. Besten Dank für diese Verbesserung! Er hat für dieses Anliegen gekämpft, auch in der SPK-SR. Es geht darum, dass man in diese Register eingetragen wird und dass nicht mehr nur auf Anfrage Auskunft erteilt werden muss. Es ist dabei zweckmässiger, dass die Verwaltung dieses Register proaktiv nachführt und nicht wartet, bis eine Anfrage kommt. Das verringert die Administration um einiges. Die Kommissionsmehrheit hat dem zugestimmt. Der von der Kommissionsminderheit Masshardt aufgenommene Antrag mit weiter gehenden Regelungen wurde mit 13 zu 7 Stimmen abgelehnt; er beinhaltet noch detailliertere Ausführungen.

Auf die zwei Einzelanträge wird Kollege Romano noch zu sprechen kommen.

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