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Schmid Martin · Ständerat · 2017-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Hier haben wir keinen Ladenhüter, sondern mal wirklich etwas Neues. Der Kanton Zug verlangt mit der Standesinitiative, die aktuelle Stückelung der von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel zu verankern. Dieses Gesetz soll derart angepasst werden, dass die bestehende Stückelung der von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten im Gesetz selbst verankert wird, nämlich 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Schweizerfranken.

Zur Begründung der Initiative wird vorgebracht, dass heute das dreiköpfige Direktorium der Nationalbank zuständig sei, Banknoten nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs herauszugeben, und dass das Direktorium auch die Nennwerte und die Gestaltung bestimmen könne. Es sei politisch spürbar, dass der Druck auf das Bargeld immer stärker werde und Bargeld zuweilen schon fast als etwas Kriminelles betrachtet werde. Mit der Verankerung der bestehenden Nennwerte der Banknoten im Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel selber und der Übertragung der Kompetenz zur Festlegung der Nennwerte der Banknoten, nicht der Geldmenge, auf den Gesetzgeber, also auf unser Parlament, werde das Bargeld gestärkt und dessen Schwächung oder gar Aufhebung erschwert, weil in Zukunft eine Gesetzesänderung nötig würde, wenn Banknoten aufgehoben werden sollten.

Die Initianten sind auch der Überzeugung, so besser Druckversuchen aus dem Ausland und aus internationalen Gremien entgegenhalten zu können. Bargeld habe zudem eine grosse Bedeutung. In der Schweiz seien 62 Prozent des Bargelds in Tausendfrankennoten angelegt. Die Initiative wolle auch nicht die Unabhängigkeit der Nationalbank antasten. Es sollen im Gesetz nur die Nennwerte der Banknoten festgelegt werden, die die Nationalbank auszugeben habe. Die Währungspolitik und die Steuerung der Geldmenge verblieben unbestritten bei der Nationalbank.

Unsere Kommission hat die Standesinitiative intensiv und lange diskutiert und führte auch eine Anhörung durch. Am Schluss hat die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Wie aus der Begründung der Initiative hervorgeht, zielt sie in erster Linie darauf ab, die Funktion des Bargelds als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu stärken und Tendenzen zu dessen Abschaffung entgegenzuwirken. Damit greift die Initiative aus Sicht der Kommission ein grundlegendes und auch wichtiges Anliegen auf. Der Fokus auf die gesetzliche Festlegung der Bargeldstückelung ist allerdings aus Sicht der Mehrheit zu eng, um der Tragweite der Thematik gerecht zu werden. Zudem hat sich das aus Sicht der Mehrheit mit der Mitteilung der Nationalbank, die bisherigen Nominalwerte auch nach 2019 beizubehalten, erledigt, gerade auch mit der Mitteilung, dass weiterhin eine Tausendernote herausgegeben wird.

Es ist nämlich so, dass die bis 2019 erscheinende neue Banknotenserie die bekannte Stückelung der Banknoten - Zehner-, Zwanziger-, Fünfziger-, Hunderter-, Zweihunderter- und Tausendernoten - beibehalten wird und die Aufhebung von Notenwerten somit weit über das Jahr 2020 hinaus kein Thema ist. Die aktuelle Bargeldstückelung gesetzlich zu verankern käme aus Sicht der Mehrheit einer Gesetzgebung auf Vorrat gleich und würde z. B. für die Herausgabe höherer oder anderer Nominalwerte wiederum je eine Gesetzesänderung notwendig machen. Zudem wäre das Problem des Drucks auf das Bargeld mit der Annahme der Initiative nicht gelöst, auch wenn das Parlament die Herausgabe von solchen Noten beschliessen würde.

Es bleibt auch noch anzufügen, dass es immer das Parlament war, welches Gesetze beschlossen hat, die einen Einfluss auf die Verwendung von Bargeld hatten, seien es beispielsweise die Geldwäschereivorschriften, sei es beispielsweise die Einführung des automatischen Informationsaustauschs. All diese Gesetzesprojekte hatten Einfluss auf die Bargeldverwendung. Wir haben es auch zukünftig in der Hand, bei solchen Gesetzgebungsprojekten die Verwendung des Bargelds adäquat zu regeln.

Zudem würde die Ausgabe der Menge der Noten, das heisst die Anzahl der Tausendernoten, auch nach der Annahme der Standesinitiative immer noch durch die Notenbank bestimmt, denn letztlich bestimmt sie die Geldmenge bzw. die Anzahl der Noten, die gedruckt werden.

Die Einzelantragsteller nehmen die Argumente der Initiative auf und sind der Auffassung, dass mit der Kompetenzdelegation an den Gesetzgeber mehr Gegendruck erreicht und somit die Zurückdrängung des Bargelds besser verhindert werden könne. Zudem könne so auch präventiv eine bessere Ausgangslage für das Bargeld geschaffen werden.

Einig sind sich die Mitglieder unserer Kommission, dass der Druck auf das Bargeld tatsächlich zugenommen hat. Die Kommission wird deshalb unabhängig vom Entscheid, den Sie heute fällen, demnächst eine vertiefte Diskussion mit dem Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank zur Bedeutung und Entwicklung des Bargelds führen und in der Folge beurteilen, ob allenfalls Kommissionsvorstösse zum Schutz des Bargelds erforderlich sind, die über diesen Themenbereich der Festlegung der Nominalwerte hinausgehen.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Entscheid kam mit dem knappestmöglichen Resultat zustande.