Eder Joachim · Ständerat · 2017-12-12
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich mich als Nichtkommissionsmitglied, aber immerhin als Zuger auch noch zu diesem Vorstoss äussere.
Offensichtlich scheint heute der Tag der nicht ungeteilten Standesstimmen bei Standesinitiativen zu sein. Ich vertrete nämlich ebenfalls eine andere Meinung als mein Kollege Standesvertreter, der mit seinem Einzelantrag beantragt, der Initiative Folge zu geben. Ich falle aber, und das beruhigt mich, Kollege Hegglin mit meinem Votum überhaupt nicht in den Rücken, sondern lege nur die andere Zuger Seite offen, nämlich immerhin jene der Zuger Regierung, welche diese am 17. Mai 2016 mit eigenem Bericht und Antrag festgehalten und am 30. Juni 2016 im Kantonsrat mündlich vertreten hat, notabene durch den Finanzdirektor.
Ich finde es deshalb richtig, die Zuger Meinungsvielfalt hier offen darzulegen. Als ehemaliger Regierungsrat gewichte ich die Haltung der Zuger Regierung, das verstehen Sie sicher, höher als jene des Zuger Parlamentes. (Heiterkeit) Das ist so. Ich fühle mich nämlich verpflichtet - das ist jetzt das ganz Spannende, das wurde bis jetzt noch nie gesagt -, auf den Werdegang der am 30. Juni 2016 mit 35 zu 28 Stimmen, und damit ist das offengelegt, im Zuger Kantonsrat erheblich erklärten Motion kurz aufmerksam zu machen. Ich zitiere aus dem öffentlichen Protokoll, darum darf ich das, Frau Präsidentin. Manuel Brandenberg, Vertreter der Motionäre, erinnerte in der Kantonsratsdebatte am 30. Juni 2016 an die Vorgeschichte der Motion. Jetzt müssen Sie gut zuhören: "Ursprünglich forderten wir Motionäre eine Fünftausendernote, da wir gerne mit Bargeld bezahlen." (Heiterkeit) "Der Rat kritisierte dies heftig. Wir Motionäre haben dieser Kritik Rechnung getragen und die Motion", die dann zur Standesinitiative führte, "abgeändert. Gefordert wird nun, die bestehenden Bargeldnotennennwerte im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel zu verankern." Das ist also die ursprüngliche Stossrichtung der Motionäre, die zur Standesinitiative geführt hat: von einer Fünftausendernote hin zu dieser jetzt erwähnten Stückelung.
Jetzt zum Regierungsrat, der mir mit seinem Bericht und Antrag so viel Eindruck gemacht hat: Er hielt - das nur ganz kurz - am 17. Mai 2016 fest, dass "das Begehren der Motionäre weder richtig noch notwendig ist ... Die Einreichung einer entsprechenden Standesinitiative würde zu einer Einschränkung der ökonomischen Freiheit der Nationalbank führen, weil damit die Bargeldversorgung im Gesetz detaillierter geregelt würde. Entsprechend teilt der Regierungsrat die Meinung der Motionäre nicht, dass im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel die Stückelung der Banknoten mit den Nennwerten auf 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken verankert werden soll."
Ich komme nun zu meiner persönlichen Schlussfolgerung zu dieser Initiative. Ich sage Ihnen auch noch etwas, was nicht erwähnt wurde. Gemäss Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel gibt die Nationalbank Noten nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs heraus. Die Nationalbank weiss wahrscheinlich wirklich besser, was Noten nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs sind. In der Bundesverfassung ist zudem festgehalten, dass die Nationalbank als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen hat.
Damit ist der Rahmen gegeben. Kollegen Minder und Hegglin, ich vertraue der Nationalbank, dass sie diesem Auftrag der Bundesverfassung nachkommt. Ich habe aber auch nichts dagegen - ich begrüsse es sogar -, dass unsere fachmännisch zusammengesetzte Kommission für Wirtschaft und Abgaben das überprüft und sich dieses Anliegens annimmt. Ich denke aber, dass es heute der falsche Moment ist, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Nationalbank, die wichtige Pfeiler für ihr Funktionieren und Bestehen sind, einzuschränken.
In diesem Sinne bitte ich Sie als andere Zuger Stimme, dieser Initiative keine Folge zu geben.