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Flach Beat · Nationalrat · 2017-12-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Die Wehrpflichtersatzabgabe muss an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht gemäss Weiterentwicklung der Armee angepasst werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft am 6. September 2017 verabschiedet, und Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat die Vorlage am 9. Oktober dieses Jahres beraten. Wir sind Erstrat.

Etwa 80 Prozent der Schweizer Männer leisten Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz, die restlichen 20 Prozent sind mehr oder weniger dienstuntauglich. Ein Teil der diensttauglichen Dienstpflichtigen leistet aber nicht den ganzen Dienst. Die Gründe dafür sind so mannigfaltig, wie es das Leben halt ist: Es können Ausbildungen, berufliche Gründe, Krankheiten, Unfälle und vieles mehr sein - in manchen Fällen ist es wahrscheinlich auch einfach "ke Luscht". Die Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die die Dienstpflicht vollständig leisten, wird durch die Wehrpflichtersatzabgabe auf finanziellem Weg herbeigeführt. Es geht dabei nicht um eine Steuer, sondern, wie es der Name sagt, um eine Abgabe als Ersatz für den nichtgeleisteten Dienst.

Mit der Weiterentwicklung der Armee wurde einerseits der Start der Absolvierung der Rekrutenschule im Zeitraum vom 18. bis zum 25. Altersjahr ermöglicht. Andererseits kann der Zivildienst neu bis zum 37. Altersjahr geleistet werden. Daraus ergibt sich, dass die Ersatzpflicht neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr dauert, statt wie heute vom 20. bis zum 30. Altersjahr. Für Militärdienstleistende beginnt die Ersatzpflicht im Folgejahr der abgeschlossenen Rekrutenschule oder spätestens mit dem 25. Altersjahr. Damit entfällt eine Ersatzpflicht für die Verschiebungen der Rekrutenschule. Während dieser Zeitdauer werden maximal elf Ersatzabgaben erhoben.

Der Ansatz zur Berechnung der Ersatzabgabe bleibt wie bisher bei 3 Prozent des Nettoeinkommens nach den direkten Bundessteuern. Die Mindestabgabe soll bei 400 Franken bleiben. Die Einnahmen aus diesen Ersatzabgaben gehen zu 80 Prozent an den Bund; 20 Prozent gehen an die Kantone, die die Erhebung durchführen und entsprechende unentgeltliche Amtshilfe leisten. Dazu sind neu auch das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Fürsorgeämter der Kantone und Gemeinden und die Einwohnerkontrollen der Gemeinden verpflichtet.

Für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt haben, wird eine Abschlussersatzabgabe fällig; Bemessungsgrundlage ist dann die letzte gültige Steuererklärung. Die Verjährung der Ersatzabgabe wird neu an die rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer angeknüpft. Damit wird sichergestellt, dass alle Ersatzabgabepflichtigen, auch solche mit langwierigen Rechtsverfahren, die Ersatzabgaben bezahlen müssen.

Die Sicherstellung der Zahlung der Ersatzabgabe wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Im ursprünglichen Entwurf wurde vorgeschlagen, den Reisepass oder die Identitätskarte einzuziehen, um säumige Ersatzleistungspflichtige zur Entrichtung der Abgabe zu zwingen. Davon ist der Bundesrat abgekommen. Diese Regelung wäre wohl auch völkerrechtswidrig. Stattdessen ist die Mehrheit der Kommission der bundesrätlichen Version gefolgt, die nun vorsieht, dass die Gewährung von bewilligungspflichtigen Auslandaufenthalten von Dienstpflichtigen von der Bezahlung der ausstehenden Ersatzabgabe abhängig gemacht wird. Wir werden in der Detailberatung noch auf diese Fragen zurückkommen; es liegen entsprechende Minderheitsanträge vor.

Zu diskutieren gab in der Kommission zudem zum einen die Höhe und die Berechnungsart der Ersatzabgabe, zum andern die Schlusszahlung. Sie finden entsprechende Minderheitsanträge dazu in der Fahne. Auch die Frage, wie die Berechnung bei Männern erfolgt, die sich erst nach dem 25. respektive 37. Altersjahr einbürgern lassen, wurde diskutiert. Auch bei diesen gilt die Limite von maximal elf Ersatzabgaben.

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Ich bitte Sie, das auch zu tun.