Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2017-12-13
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-13
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt die Anpassungen bei der Ersatzpflichtdauer grundsätzlich, die aufgrund der Weiterentwicklung der Armee nötig wurden; sie sind eine logische Konsequenz. Wir finden es zum Beispiel sinnvoll, dass die Ersatzpflicht für die Verschiebung der Rekrutenschule wegfällt. Nach der Vernehmlassung wurden denn auch wichtige Anliegen der SP erfüllt: Der Bundesrat verzichtete auf die sozial ungerechte Erhöhung der Mindestabgabe; zudem wurde ebenfalls von der Erhöhung des Ansatzes von 3 Prozent des Reineinkommens abgesehen. Die SP-Fraktion ist aber immer noch der Ansicht, dass das Abgabesystem in der jetzigen Fassung sozial nicht gerecht und auch nicht wirksam ist. Deshalb stellten wir in der Kommission einen unserer Meinung nach besseren Antrag zu Artikel 13, der heute als Minderheitsantrag behandelt wird.
Ebenfalls war die SP sehr erleichtert, dass der Bundesrat auf die vorgeschlagenen, geradezu totalitären Massnahmen verzichtete, welche bei Nichtbezahlung der Wehrpflichtersatzabgabe gedroht hätten, nämlich der Entzug des Reisepasses oder der Identitätskarte. Diese Massnahme wäre ganz klar völkerrechtswidrig. Die Reise- und Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht und hat mit der Wehrpflichtersatzabgabe beziehungsweise mit deren Nichtbezahlung wirklich nichts zu tun! Abgesehen davon wäre eine solche Massnahme auch völlig unverhältnismässig, ja geradezu grotesk. Ich hätte mir dann die gleiche drakonische Konsequenz auch bei allen anderen Arten von Nichtbezahlung der Steuern oder eben bei Steuerhinterziehung gewünscht.
Sehr betrüblich ist nun, dass die SVP mit dem Antrag der Minderheit Salzmann bei Artikel 35 genau diese rechtswidrige Massnahme wieder in die Vorlage einbringen will. In der SiK-NR ist sie mit dem entsprechenden Antrag gescheitert. Ich nehme sehr an, dass dies hier auch geschieht, und appelliere an Ihre Vernunft und an die Verhältnismässigkeit.
Gar nicht glücklich ist die SP-Fraktion zudem mit der Einführung der Abschlussersatzabgabe. Es wird da mit Wehrgerechtigkeit argumentiert. Wir sehen eben genau keine Gerechtigkeit in diesem neuen Instrument. Diese Abgabe hat ganz klar strafenden Charakter. Viele Angehörige der Armee erfüllen ihre Gesamtdienstpflicht ohne eigenes Verschulden nicht ganz vollständig. Wer wegen eines Studiums, Auslandaufenthalten oder aus anderen triftigen Gründen, wie z. B. auch Krankheit, Dienstleistungen verschieben musste, soll dafür nicht bestraft werden. In der Kommission wurde vonseiten des VBS zugegeben, dass auch immer wieder Armeeangehörige durch die Maschen fallen. Einige können also gar nichts dafür, dass sie nicht mehr aufgeboten werden. Da ist es meiner Meinung nach geradezu zynisch, wenn diese Leute mit einer Abschlussersatzabgabe bestraft werden.
Mit der Weiterentwicklung der Armee wurde der Effektivbestand der Armee auf 140 000 Armeeangehörige aufgebläht. Anders gesagt: Für die Erfüllung des Solls und der dazugehörigen Aufgaben von 100 000 Armeeangehörigen stehen jetzt 140 000 zur Verfügung. Da braucht es wirklich nicht mehr jeden. Das Problem, dass man nicht mehr [PAGE 2110] aufgeboten wird, wird sich meiner Meinung nach also noch verschärfen. Man kann nicht die Dienstleistenden für einen gesetzlichen Denkfehler bestrafen. Wer unverschuldet seine Gesamtdienstpflicht nicht erfüllen kann, darf nicht zur Kasse gebeten werden.
Die SP-Fraktion unterstützt daher den Minderheitsantrag Mazzone bei Artikel 9a, welcher diese ungerechte Abschlussersatzabgabe streichen will.
Ebenfalls wehren wir uns gegen die Einführung des Vorbezugs der Ersatzabgabe bei Wehrpflichtigen, die ins Ausland verreisen wollen. Das steht zur politisch durchaus gewollten Bildungsmobilität von Studierenden quer in der Landschaft; mehr dazu aber bei der Begründung meines Minderheitsantrages.
Insgesamt halten sich die negativen und positiven Punkte dieser Gesetzesrevision die Waage. Die SP-Fraktion wird der Vorlage wohl ohne Begeisterung zustimmen, es sei denn, der Antrag der Minderheit II (Salzmann) fände eine Mehrheit.