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Brunner Toni · Nationalrat · 2017-12-13

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13

Wortprotokoll

Es ist eben bundesrechtlich geregelt. Sehr oft haben Sie natürlich Recht, weil man die Bestimmungen auch sehr unterschiedlich auslegt. Aber es wird gesagt, das Bundesrecht schreibt vor, dass bei Bauten ausserhalb der Bauzone die Kantone zuständig sind. Darum muss auch bei Bagatellbauten alles zum Kanton gegeben werden, in unserem Kanton nach St. Gallen, und dann geht es in die Schlaufe. Das betrifft jedes Bienenhaus, jeden Holzunterstand, und dann bekommt man noch eine Rechnung für eine Gebühr von einigen Hundert Franken. Eigentlich könnte man eine Werbetafel für Hofprodukte oder einen kleinen Unterstand als Schattenspender für die Tiere - es sind Tierschutzvorschriften, die wir zu erfüllen haben - auch vor Ort in der Gemeinde bewilligen. Nichts anderes will die Standesinitiative. Sie können hier also getrost zustimmen.