Haering Barbara · Nationalrat · 2002-06-10
Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-10
Wortprotokoll
Die Planungszyklen der Armeereformen folgen immer dem gleichen Rhythmus: Einem sicherheitspolitischen Bericht folgt mit einem gewissen Abstand ein militärpolitisches Leitbild, verbunden mit einer Revision des Militärgesetzes. Ich selber nehme zum zweiten Mal an einer solchen Planungsrunde teil. Ich denke, es lohnt sich, zum Einstieg in unsere Debatte diese beiden letzten Planungen miteinander zu vergleichen.
Blicken wir also zehn Jahre zurück: Eine sicherheitspolitische Debatte erfolgte unmittelbar nach dem Fall der Mauer auf der Basis eines Berichtes, welcher im Wesentlichen in den letzten Jahren des Kalten Krieges erarbeitet worden war. Ich habe jenen Bericht im Namen der SP-Fraktion zurückgewiesen, weil er zwar in seiner kurzfristig aktualisierten Bedrohungsanalyse von einem umfassenden Sicherheitsbegriff ausging, in seinen Strategien jedoch in der Dissuasion des Kalten Krieges stecken blieb. Was folgte, war "Armee 95", eine Armeekonzeption, welche den falschen Auftrag, der durch den Sicherheitspolitischen Bericht 1990 erteilt worden war, konsequent umsetzte. Es war kein Wunder, dass sie bereits bei ihrer Einführung überholt war.
Und heute? Im Unterschied zu 1991 unterstützten wir von der SP-Fraktion den Sicherheitspolitischen Bericht 2000. Zehn Jahre nach der sicherheitspolitischen Wende brachte er den notwendigen Schritt von der Dissuasion zur Sicherheit durch Kooperation. Doch was uns heute erneut dazu führt, das armeepolitische Leitbild zurückzuweisen, ist die Tatsache, dass diese Armeekonzeption den richtigen Auftrag, den der Sicherheitspolitische Bericht 2000 erteilte, nicht konsequent umsetzt.
Zusammengefasst: Zu Beginn der Neunzigerjahre erfolgte die konsequente Umsetzung eines falschen Auftrags, heute erfolgt die wenig konsequente Umsetzung eines an sich richtigen Auftrags. Wir verbinden unseren Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, ein Armeeleitbild zu unterbreiten, welches einem risikobasierten Auftrag entspricht. Dies muss insbesondere folgende Eckwerte berücksichtigen:
1. Die Schweiz beteiligt sich an friedensunterstützenden Einsätzen der Staatengemeinschaft.
2. Der Verteidigungsauftrag für den Fall eines grossen Krieges in Europa oder eines direkten Angriffes auf die Schweiz wird auf eine Vorwarnzeit von zehn Jahren ausgerichtet. Die Bereitschaft der Schweizer Armee wird entsprechend reduziert.
3. Luft- und Grenzpolizei für die Raumsicherung werden sichergestellt.
4. Die Sicherheit unserer Zivilbevölkerung kann durch einen intelligenten Einsatz polizeilicher Mittel garantiert werden.
Wir schätzen den Kostenrahmen für die Umsetzung von "Armee XXI" auf 2,5 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr. Der Krieg hat im letzten Jahrhundert sein Gesicht grundlegend verändert; es geht kaum noch um machtpolitische Auseinandersetzungen zwischen Nationalstaaten. Der Krieg hat heute das Gesicht des Völkermords und der Missachtung der universellen Menschenrechte. Die Schweiz beteiligt sich deshalb an friedensunterstützenden Missionen der Staatengemeinschaft. Für solche Aufträge, für solche Missionen und für Einsätze der Armee bei Katastrophenfällen werden jedoch nie mehr als 1 bis 2 Prozent der Aufwendungen von "Armee XXI" benutzt. 98 Prozent der Armeekosten und -bestände sind also nicht mit Naturkatastrophen und friedensunterstützenden Einsätzen begründbar, sondern nur mit der Vorbereitung auf einen unwahrscheinlich gewordenen Kriegsfall. "Armee XXI" wird eine Armee sein, welche innerhalb weniger Tage mehr als 100 000 Soldaten und innert Wochen weitere 80 000 Reservisten mobilisieren kann. Eine derart hohe Bereitschaft ist sicherheitspolitisch sinn- und nutzlos. Wir plädieren deshalb dafür, den traditionellen Verteidigungsauftrag an einer Zehnjahresregel zu messen und die Bereitschaft der Armee entsprechend auszurichten. Der Verteidigungsauftrag ist auf die Fähigkeit zu konzentrieren, innerhalb der jeweils nachfolgenden zehn Jahre die Kriegsführungsfähigkeit zu erlangen. Ohne markante Veränderung der Risikolage genügt es, die notwendigen Kompetenzen und die so genannte Aufwuchsfähigkeit zu wahren.
Unterhalb der Schwelle des machtpolitisch begründeten Krieges ist jedoch mit neuartigen militärischen Gewaltdrohungen terroristischer Art zu rechnen. Wie die Attentate des 11. Septembers 2001 zeigen, haben solche Bedrohungen kaum Vorwarnzeiten. Sie sind im doppelten Sinne entterritorialisiert, denn sie können ihren Ausgang sowohl im Inland als auch im befreundeten Ausland haben. Sie richten ihre Aktionen nicht gegen den Staat und seinen Machtapparat, sondern gegen sensible Einrichtungen und Zivilpersonen.
Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit der Bevölkerung vor diesen neuen Gewaltrisiken so weit wie möglich sicherzustellen. Traditionelle Armeekräfte taugen dazu jedoch nicht. Die SP Schweiz ist überzeugt, dass die vorhandenen polizeilichen Mittel bisher zu wenig zielgerichtet auf die Bekämpfung dieser neuartigen Bedrohung vorbereitet und ausgerichtet worden sind.
"Armee XXI" beruht also nicht auf einem risikobasierten Auftrag, sondern auf einem Kompromiss, hinter dem das bürgerliche Lager zusammengebunden werden soll. Die Umsetzung eines risikobasierten Auftrages würde jedoch zu einer Armee führen, deren Kosten weit unter dem heutigen Armeebudget liegen: Wir rechnen mit jährlich 2,7 Milliarden Franken. Das Ausrichten der militärischen Bereitschaft auf tatsächliche Risiken würde gleichzeitig eine massive Reduktion der Bestände ermöglichen. Dies wird allerdings mit dem Milizsystem nicht mehr in Einklang zu bringen sein. Wir stehen somit vor der Entscheidung: Entweder wir konstruieren eine "Armee XXI", welche krampfhaft versucht, die Fiktion des Landesverteidigungsfalls und die Randbedingung der Miliz aufrechtzuerhalten, oder aber wir stellen uns der Frage der tatsächlichen Risiken und kommen dann zu einer Armee, welche grundsätzlich anders aussehen wird als die "Armee XXI". Zukunftsträchtig ist nur die zweite Variante.
Die SP-Fraktion stimmt deshalb für Rückweisung des Gesamtprojektes "Armee XXI".
Erlauben Sie mir noch einen Nachsatz: Höhepunkt unserer Kommissionsberatungen war für mich der ironisch gemeinte Ausspruch eines eminenten Kommissionsmitgliedes aus einer bürgerlichen Fraktion: "Ich beantrage dem Bundesrat, [PAGE 796] den Feind wieder einzuführen", rief er in die Runde, welche sich mit den im Bericht fehlenden Bedrohungsszenarien auseinander zu setzen hatte. So einfach geht es zum Glück nicht.