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Fetz Anita · Ständerat · 2017-12-14

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat gestern alle Differenzen bereinigt. Der Prozess ist ja jetzt doch relativ lange über die drei Sessionswochen gelaufen, aber ich glaube, man kann ohne Übertreibung sagen, dass unser Rat sich mit seinen Anträgen weitgehend durchgesetzt hat, ausser bei der Frage, wie mit den Überschüssen umzugehen ist: Da hat sich gestern eine knappe Mehrheit für die AHV-Variante ausgesprochen, das heisst, es sollen 370 Millionen Franken einmalig in die AHV abgeführt werden.

Darum lehnt auch eine sehr starke Minderheit das Budget ab, weil sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist. Ich meine, nachdem ich jetzt diese drei Wochen die Differenzbereinigungen jeweils geleitet habe: Es gibt eigentlich auf der Sachebene gute Argumente für und gegen alle drei Varianten, wie man mit den Überschüssen umgehen kann. Der Antrag des Bundesrates mit der Integration in die Bahninfrastruktur hätte den Vorteil gehabt, äusserst flexibel zu sein und uns in den nächsten Jahren bei den Sparmassnahmen eine gewisse Flexibilität zu geben. Die Abführung in die AHV hat den Vorteil, dass ein kleiner Teil beim Defizit, wenn auch ein sehr kleiner, jetzt abgefedert ist, wobei das niemals reicht, um nicht eine gründliche AHV-Reform wiederaufnehmen zu müssen, und zwar schnell. Der Schuldenabbau als dritte Variante, die von einigen bevorzugt wird, entspricht dem üblichen Verfahren.

Ich meine also, dass man bei allen drei Vorgehensweisen gute Argumente dafür oder dagegen vorbringen kann.

Zum Stichwort AHV: Ich möchte einfach daran erinnern, dass das Vorgehen bei der AHV eine gesetzliche Grundlage verlangt. Die wird in den nächsten Monaten aufgegleist werden. Es ist je nachdem noch offen, ob dieses Verfahren dann wirklich auch zu einem guten Ergebnis führt oder nicht.

Mir bleibt zu sagen: Ich hoffe, dass eine Mehrheit dann doch die Souplesse hat, das Ergebnis der Einigungskonferenz nicht abzulehnen, und zwar nicht zuletzt auch mit der Überlegung, dass die Unterschiede nicht so massiv sind und dass der wirkliche Match erst im Sommer gespielt wird. Dann wird sich zeigen, ob diese gesetzliche Grundlage vorliegt. Vor allem fände ich es von unserem Rat sehr souverän, wenn er auf der institutionellen Ebene nicht die gleichen Machtspiele [PAGE 993] machen würde wie unser Schwesterrat. Aber es steht Ihnen selbstverständlich offen, das zu sehen, wie Sie wollen.

Mir bleibt noch, Ihnen mitzuteilen, was geschieht, wenn abgelehnt respektive angenommen wird. Falls der Antrag der Einigungskonferenz angenommen wird, schliesst der Voranschlag 2018 mit einem Defizit von 142 Millionen Franken ab. Der strukturelle Überschuss gemäss Schuldenbremse beläuft sich auf 0,6 Millionen Franken. Damit ist die Schuldenbremse knapp eingehalten. Falls Sie ablehnen, schliesst der Voranschlag mit einem Überschuss von 295 Millionen Franken ab. Der strukturelle Überschuss gemäss Schuldenbremse beläuft sich auf 437,2 Millionen Franken. Damit wäre die Schuldenbremse natürlich eindeutig eingehalten.