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Müller Philipp · Ständerat · 2017-12-14

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Was Ihnen hier als Beschluss der gestrigen Einigungskonferenz vorliegt, beantragt die Minderheit zur Ablehnung. Ausschlaggebend dafür ist die Absicht der Einigungskonferenz, die mit 14 zu 12 Stimmen beschlossen hat, der AHV rund 370 Millionen Franken zukommen zu lassen. Angesichts des effektiven Finanzbedarfs der AHV darf man dies wohl ohne Bedenken als Placebomassnahme bezeichnen. Das Entscheidende dabei ist - die Kommissionssprecherin hat es erwähnt -, dass dieser Beschluss keine gesetzliche Grundlage aufweist. Diese müsste zuerst noch geschaffen werden. Man stelle sich das einmal vor: Wir haben ein Ergebnis vor uns liegen, für welches zuerst noch das Gesetz geändert werden müsste. Da darf man sich füglich fragen, ob wir damit nicht ein Budget beschliessen würden, welches auf mehr als nur unsicherem Boden steht.

Der zeitliche Aspekt einer Gesetzesänderung ist erheblich und muss beachtet werden. Die Kommissionen beider Räte müssten einer parlamentarischen Initiative zustimmen, die Räte einem Gesetz, welches zudem noch dem Referendum unterstehen würde. Das Ganze müsste dann noch, wenn immer möglich - sonst reicht es ohnehin nicht -, ohne Vernehmlassung geschehen, was alles andere als astrein ist. Man kann sich also an einer Hand ausrechnen, dass dies selbst bei politischem Willen zeitlich so eng wird, dass dieser Betrag von 370 Millionen Franken letztlich gar nicht in die AVH fliessen wird, sondern in den Schuldenabbau. Genau dorthin gehört aber dieses Geld.

Schuldenabbau mag in Zeiten der aktuellen Tiefzinspolitik nicht gerade populär sein. Bedenken Sie aber, dass einerseits die Zinsen schon bald steigen können und wohl auch werden und andererseits schon bald sehr kostspielige Vorlagen auf den Bund zukommen. Ich nenne hier als Beispiel die Steuervorlage 17 und die Abschaffung der Heiratsstrafe, die ebenfalls irgendwann noch aufs Tapet kommt.

Erwähnenswert ist zudem die Tatsache, dass der AHV-Einschuss anfänglich 442 Millionen Franken betragen sollte, nun aber auf 370 Millionen geschrumpft ist. Da muss man sich fragen, ob es wirklich nur noch um die Alimentierung der AHV geht. Spürbar wird dies bei der AHV jedenfalls kaum sein.

Das alles ist wirklich etwas schräg. Zuerst werden jegliche Wünsche nach Mehrausgaben bedient, und dann wird der übrig gebliebene Rest unter der Schuldenbremse noch der AHV zugesprochen.

Die Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz, also die Unterstützung der Minderheit - das ist wichtig zu betonen -, bedeutet nicht, dass wir für das kommende Jahr kein Budget haben werden. Aber wir werden ein Budget haben, welches nicht vorgaukelt, mit diesen 370 Millionen Franken sei die AHV in trockenen Tüchern.

Ich bitte Sie daher, die Minderheit zu unterstützen, und danke für die Aufmerksamkeit.

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