Leu Josef · Nationalrat · 2002-06-10
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10
Wortprotokoll
Es gäbe jetzt einiges zu sagen, ich möchte mich aber auf ein paar wenige Bereiche beschränken. Der Bereich der fehlenden Bedrohungsszenarien wurde vorhin durch Herrn Kollege Siegrist schon zur Genüge und folgerichtig abgehandelt.
Ich möchte mich aber noch kurz zu einem anderen Bereich äussern. Frau Haering hat unter anderem auch von den Vorwarnzeiten gesprochen. Sie ging davon aus, dass der Verteidigungsauftrag mit einer Vorwarnzeit von zehn Jahren wahrzunehmen sei. Ich möchte hierzu einfach Folgendes festhalten: Wir investieren - jetzt und auch künftig - die Mittel nicht in eine Bereitschaft zur Verteidigung, sondern wir möchten bei der Verteidigung nur noch die Kompetenz erhalten, aber nicht mehr die eigentliche Bereitschaft. Im Raumsicherungsbereich wird eine höhere Bereitschaft hergestellt; unter Raumsicherung ist nicht nur subsidiärer Einsatz zu verstehen, sondern auch Objektschutz, Grenzschutz usw. Wir beteiligen uns im Rahmen des Militärgesetzes und der Möglichkeiten, die wir dann schlussendlich beschliessen, an friedensunterstützenden Einsätzen. Dass die Luft- und Grenzpolizei - von Ihnen auch angesprochen, Frau Haering - für die Raumsicherung bereit ist, ist ein Ziel der Armeereform. Dass wir uns in Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung kooperativ abstimmen müssen, ist unbestritten.
Ich möchte hier auch gleich noch auf das Votum von Herrn Cuche eingehen. Herr Cuche, Sie sagten, dass für verschiedene Szenarien oder Risiken die Armee nicht die richtige Antwort sei. Ich teile Ihre Auffassung. Aber es geht ja darum, dass wir zur Kenntnis nehmen, dass ein Teil der Risiken viel stärker als bisher in den zivilen Bereich hineindrängt. Darum spricht man ja auch von Sicherheit durch Kooperation; man geht nicht davon aus, dass die Armee alles tun kann, aber einiges kann nur sie tun, und einiges kann sie am ökonomischsten tun, selbst wenn andere Mittel dafür zur Verfügung ständen.
Zu Herrn Baumann Alexander möchte ich noch Folgendes sagen: Er geht davon aus, dass eigentlich alle Armeeaufträge zur gleichen Zeit erfüllt werden können. Das geht nach Auffassung der Kommission, nach den Diskussionen, die in der Kommission stattgefunden haben, völlig an den Realitäten vorbei. Wir haben ja zur Kenntnis genommen, dass wir unterschiedliche Risikogruppen haben und dass diese Risikogruppen in unterschiedlicher Priorität, auch in unterschiedlicher Zeit sicherheitspolitische Antworten von uns erwarten. Mit diesem Antrag, den Sie hier stellen, wird dieser Erkenntnis in keiner Art und Weise Rechnung getragen.
Dann möchte ich noch kurz auf das Votum von Herrn Banga eingehen. Herr Banga hat in seinen Ausführungen davon gesprochen, dass wir mit der Idee der Bataillonsmodule eigentlich durch Milizkommandanten kaum mehr führbare Truppenkörper schaffen. Aber es wurde ja bereits auch in der Kommission zur Genüge erklärt, dass im Einsatz selber auch jetzt schon Milizkommandanten Bataillone in dieser Grössenordnung führten, und zwar mit Erfolg führten, weil diese Bataillone bezogen auf den Einsatz zusätzlich alimentiert wurden, damit die gestellten Aufträge erfüllt werden konnten. Jetzt geht es darum: Wenn wir dieser Idee folgen, dass wir schon in der Ausgangssituation Bataillonsmodule haben, die voll einsatzfähig sind, dann müssen diese Einsatzmodule auch entsprechend ausgestattet sein, damit sie nicht vor Einsätzen noch von überall alimentiert werden müssen. Das entspricht durchaus auch dem Korpsgeist - den Sie auch reklamiert haben - und der regionalen Verankerung, dass die Einsatzverbände eben schon zu normalen Zeiten zusammengestellt sind.
Nachdem Sie mit Zahlen operiert haben, Herr Banga, und wieder "Chronos" angerufen haben, möchte ich doch, nachdem diese Zahlen hier erwähnt wurden, auch noch die richtigen Zahlen bekannt geben. Wir zählten in den Jahren 1999 und 2000 nicht die von Ihnen erwähnte Anzahl Diensttage, sondern es waren 174 568 Diensttage. Die Kosten betrugen im Durchschnitt 100 Franken pro Tag. Das ergibt nicht die von Ihnen reklamierte hohe Summe, sondern es ergibt 17,45 Millionen Franken exklusive Erwerbsersatzordnung.
Ich kann Sie abschliessend im Namen der Kommission dazu einladen, den Antrag der Minderheit I (Haering) auf Rückweisung des Gesamtprojektes "Armee XXI" - das betrifft das Armeeleitbild 01.075 und die Revision des Militärgesetzes 01.065 - abzulehnen, und ich ersuche Sie auch um Ablehnung des Antrages der Minderheit II (Haering), es sei vom Bericht in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Im Sinne der Kommissionsberatungen empfehle ich Ihnen, auch den Rückweisungsantrag Baumann J. Alexander und - ich wiederhole mich - den Rückweisungsantrag der Minderheit Schlüer abzulehnen.