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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-06-10

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-10

Wortprotokoll

Herr Schlüer, Sie haben den Antrag nicht ganz fertig erklärt. Die Absätze 1, 2, 4 und 5 Ihres Minderheitsantrages sind identisch mit den beantragten Gesetzesbestimmungen; sie sind in der Version der Mehrheit enthalten, die Absätze 1 und 2 sind umgekehrt aufgeführt. Eine Korrektur drängt sich somit nicht auf.

Neu ist jetzt beim Antrag Schlüer der Absatz 3, wonach sich die Armee gegen aussen und innen gegen die militärische und terroristische Bedrohung zu wehren hat. Eine Massnahme gegen die militärische Bedrohung ist der militärische Raumsicherungsauftrag, und der ist in Absatz 2 enthalten - das sehen Sie, wenn Sie genau hinschauen. Eine zusätzliche Bestimmung oder Formulierung ist demzufolge nicht notwendig. Zur Abwehr terroristischer Bedrohungen ist Folgendes zu sagen: Dass diese Gefahr besteht und zunehmen könnte, Herr Schlüer, dürfte unbestritten sein, da gehen wir mit Ihnen einig. Die Abwehr terroristischer Bedrohung ist primär und in erster Linie aber Aufgabe der zivilen Behörden und ihrer zivilen Mittel. Die Armee kann und muss diese wenn notwendig unterstützen. Primär handelt es sich dabei um Bewachungen, konkret also um den Objektschutz. Dieser Auftrag ist mit Absatz 3 Buchstabe a des [PAGE 810] bundesrätlichen Entwurfs abgedeckt. Raumsicherung ist und bleibt ein zentraler Kernauftrag. Ein spezieller Hinweis auf terroristische Bedrohung ist somit nicht notwendig.

Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Schlüer ab.

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