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Kuprecht Alex · Ständerat · 2017-12-14

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-14

Wortprotokoll

Ich war ja damals Kommissionspräsident bei der Erarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes. Meines Erachtens kann man das Nachrichtendienstgesetz in diesem Fall eben gerade nicht heranziehen. Das Nachrichtendienstgesetz ist ein Präventionsgesetz, das ist nicht dasselbe. Hier geht es darum, Straftatbestände des Versicherungsbetruges entsprechend aufzudecken, Beweismittel zu sammeln und dann die entsprechende Strafanzeige zu machen.

Was wir hier machen, ATSG, ist kein Präventionsgesetz, sondern wir schaffen hier die Rechtsmittel, damit die Praktiker handeln können. Hier vertraue ich ein bisschen mehr den Praktikern als den Herren Professoren, das muss ich Ihnen auch sagen, denjenigen, die ihren Auftrag entsprechend an der Front dann umzusetzen haben und die entsprechenden Beweismittel zu beschaffen haben; diesen traue ich ein bisschen mehr in diesem Bereich.

Das Nachrichtendienstgesetz ist ein reines Präventionsgesetz, das bei der Abstimmung auch immer so verkauft wurde. Es geht dort um präventive Massnahmen, während hier schon Straftatbestände vorliegen, die noch bewiesen werden müssen. Diese Beweismittel sind dann die Grundlage für die entsprechenden Strafanzeigen. Aus meiner Sicht ist das Nachrichtendienstgesetz hier also nicht heranziehbar.