Graber Konrad · Ständerat · 2017-12-14
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Hier hat Ihre Kommission eine Diskussion über die Dauer und eine allfällige Verlängerung der Observation geführt. Die Kommission hat sich in dieser Frage der Auffassung des Bundesrates angeschlossen. Sie beantragt, dass an höchstens 30 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten observiert werden darf. Diese Dauer kann um höchstens sechs weitere Monate verlängert werden. Ihre Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 0 Stimmen verabschiedet.