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AB 225357

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-26

Wortprotokoll

Der Ständerat behandelt die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Pakistan und Kosovo als Erstrat, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland - das war bereits im Nationalrat - als Zweitrat.

Das Protokoll zur Änderung des DBA mit Lettland enthält verschiedene Anpassungen an die heutige Abkommenspolitik beider Länder und den Wortlaut des geltenden OECD-Musterabkommens. Insbesondere wurden Entwicklungen aus dem OECD-Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt. Das Protokoll enthält dementsprechend eine Missbrauchsklausel in der Form eines Hauptzwecktests gemäss dem Bericht zur Massnahme 6 des Projekts Beps. Das Protokoll erfüllt somit den Beps-Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen.

Bei dem Abkommen mit Kosovo handelt es sich um ein neues DBA. Es entspricht ebenfalls der heutigen Abkommenspolitik der beiden Staaten sowie weitgehend dem Musterabkommen der OECD. Das DBA mit Kosovo trägt auch den Entwicklungen aus dem Projekt Beps Rechnung. Es enthält dementsprechend eine Missbrauchsklausel in der Form eines Hauptzwecktests gemäss dem Bericht zur Massnahme 6 des Projekts Beps. Das DBA erfüllt somit den Beps-Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen. Zudem enthält das DBA mit Kosovo eine Schiedsklausel, was die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht.

Das DBA mit Pakistan soll das aktuell geltende Abkommen von 2005 ersetzen und bringt verschiedene Anpassungen an die heutige Abkommenspolitik der beiden Staaten sowie das Musterabkommen der OECD mit sich. Unter anderem enthält es Verbesserungen betreffend die Besteuerung von Erträgen aus Dienstleistungen und Kapitalgewinnen aus der Veräusserung von Aktien bei einer Beteiligung von 20 und mehr Prozent. Das DBA mit Pakistan trägt auch den Entwicklungen aus dem Projekt Beps Rechnung. Es enthält ebenfalls eine Missbrauchsklausel, wie die vorher genannten Abkommen. Zudem enthält das DBA mit Pakistan ebenfalls eine Schiedsklausel, was die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen erhöht.

Eine Differenz gibt es auf den ersten Blick bei der Kompetenzdelegation; der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Wir haben im Sinne einer Vereinfachung und eines Abbaus der Bürokratie vorgeschlagen, dass ähnlich oder gleich lautende Doppelbesteuerungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Der Nationalrat und auch Ihre Kommission möchten aber auch zukünftig sämtliche Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Wir haben nichts dagegen. Wir haben den Versuch gemacht und gingen davon aus, es sei eine administrative Vereinfachung. Wenn Sie diese Änderung nicht möchten, haben wir selbstverständlich nichts dagegen; ich beharre bei diesem Absatz 2 nicht auf der Formulierung des Bundesrates. Wir sind bereit, diese Streichung entsprechend jeweils zu akzeptieren.

Insgesamt bitte ich Sie also, auf die Vorlage zu diesen drei Doppelbesteuerungsabkommen einzutreten. Es gibt dadurch mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, auch für Privatpersonen. Sie regeln diese doppelte Besteuerung, und mit diesen drei Ländern bringen wir sie damit auf den neuesten Stand.

Ich bitte Sie also, einzutreten und den drei Abkommen zuzustimmen.

[VS]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu