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Graf Maya · Nationalrat · 2018-02-26

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Bei Artikel 21 befinden wir uns im 2. Kapitel; dieses heisst: "Genetische und pränatale Untersuchungen im medizinischen Bereich".

In Artikel 21 geht es um die genetische Beratung im Allgemeinen, aber im Speziellen im medizinischen Bereich. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit schlagen in Absatz 1 vor, dass eine betroffene Person eine genetische Beratung nur erhält, wenn eine präsymptomatische und pränatale genetische Untersuchung erfolgt - dies gemäss Buchstabe b -, nicht aber, wenn es um eine diagnostische genetische Untersuchung geht wie in Buchstabe a beschrieben. Dort wollen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission nur die Möglichkeit einer Beratung vorsehen.

Die Minderheit ist klar der Meinung, dass auch von diagnostischen medizinischen Gentests betroffene Personen eine genetische Beratung erhalten sollen. Daher wird vorgeschlagen, die beiden Buchstaben a und b in Absatz 1 zusammenzuführen. Wie erwähnt, befinden wir uns hier im medizinischen Bereich, und eine genetische Beratung ist in allen Fällen sehr wichtig. Die betroffene Person muss detaillierte fachliche, auf ihre Situation bezogene Informationen erhalten können. Sie muss mit dieser umfassenden Beratung befähigt werden, autonom zu entscheiden, ob eine Untersuchung durchgeführt werden soll und mit welchen Konsequenzen gesundheitlicher und psychischer Art allenfalls zu rechnen ist. Daher beantragt die Minderheit, hier einen neuen Absatz 1 von Artikel 21 zu kreieren, und dieser würde lauten: "Die veranlassende Ärztin oder der veranlassende Arzt sorgt dafür, dass die betroffene Person vor und nach einer präsymptomatischen, diagnostischen oder pränatalen genetischen Untersuchung oder vor und nach einer Untersuchung zur Familienplanung eine genetische Beratung erhält."

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.