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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-11

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, beide Minderheitsanträge abzulehnen.

Zum Antrag der Minderheit I: Sie haben gestern und heute entschieden, dass wir - und wenn ich mir das Urteil erlauben darf: zu Recht - an dieser ausserdienstlichen Schiesspflicht festhalten und dass wir auch am obligatorischen Programm festhalten. Deshalb wäre hier die Hinterlegungspflicht bezüglich der persönlichen Waffe auf kalte Art auch gleichzeitig der Ausschluss oder das Ende für diese Art der Dienstleistung. Allein deshalb muss ich Ihnen beantragen, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Im Übrigen ist es nicht die einzige Vorschrift im Militärgesetz über die persönliche Waffe. Es wird ebenfalls bestimmt, dass der Angehörige der Armee verpflichtet ist, diese Waffe sicher aufzubewahren, dass er sie instand zu halten hat und dass er, mit anderen Worten, da die Sorgfaltspflicht zu beachten hat.

Ich verneine überhaupt nicht, dass mit diesen Waffen auch Unglücksfälle oder Verbrechen geschehen können. Ich [PAGE 857] weise allerdings auch hier, vor Ihrem Rat, auf das hin, worauf ich bereits in der Kommission hingewiesen habe: Eine Kausalität einer erhöhten Gefährdung der Gesellschaft durch diese Waffenabgabe ist nicht nachgewiesen. Im Gegenteil: Es gibt das Beispiel von Grossbritannien, das die Waffengesetzgebung wesentlich verschärft hat, was aber leider nicht etwa zu einer Reduktion der entsprechenden Einsätze von Waffen geführt hat.

Wie dem auch sei, selbstverständlich geben wir die Waffe nicht ab, um unberechtigten, leichtsinnigen oder charakterlosen Leuten hier ein zusätzliches Gewaltmittel zu verschaffen. Deshalb prüfen wir auch diese Hinterlegung im Rahmen der Revision der Waffengesetzgebung, die im Spätsommer in die Vernehmlassung kommen wird und etwa in einem Jahr zu behandeln sein wird.

Diese Überprüfung wird vorgenommen, um eine erleichterte Hinterlegung in Aussicht zu stellen. Das heisst, dass man Leuten, welche die charakterliche Festigkeit eben nicht unter Beweis stellen oder die gefährdet sind, die Waffe abnehmen und diese hinterlegen kann. Die Detailregelung in diesen Fragen muss aber - der Spezialität des Falles angemessen - in der Kompetenz des Bundesrates bleiben. Deshalb geht es auch hier darum, die nötige Flexibilität zu wahren.

Ein Letztes noch: Selbst die Waffengesetzgebung von Schengen umfasst die Abgabe von militärischen Waffen nicht, also selbst bei einem Beitritt zu Schengen wäre diese Tradition - eine Notwendigkeit für das Land - weiterhin möglich.

Was die Abgabe der Munition anbelangt, ist es richtig, dass der Bundesrat bereits am 22. Mai dieses Jahres in seiner Antwort auf die Interpellation Berger Michèle zur Aufbewahrung von Waffen und Munition am Wohnort (02.3028) erläutert hat, dass in meinem Departement eine Arbeitsgruppe gebildet ist, welche die Abgabe von Taschenmunition und die erwähnte erleichterte Hinterlegung der persönlichen Waffen prüft. Aber auch dieses Problem ist nach unserem Dafürhalten zusammen mit der Revision der Waffengesetzgebung zu lösen und nicht hier - mit einem Kurzschluss - in der Militärgesetzgebung. Denn es geht letztlich darum - das ist ja auch die Zielsetzung der Minderheitsanträge -, die Sicherheit zu erhöhen. Das erreichen Sie nicht durch einen Eingriff in dieses Segment, sondern Sie beeinflussen das allenfalls über die Gesamtdiskussion zur Waffengesetzgebung. Deshalb bitte ich Sie, hier davon abzusehen, der Minderheit II (Vaudroz Jean-Claude) zuzustimmen.

Die Minderheit II definiert auf Gesetzesstufe definitiv und ohne Ausnahmemöglichkeit das Detail, indem sie sagt, dass die Munition nicht Teil der persönlichen Ausrüstung sei. Was heisst das? Auch bei einer Veränderung der Lage könnte dieser Grundsatz nur über eine entsprechende Gesetzesrevision wieder relativiert werden. Wenn also jetzt, bezogen auf die heutige Lage, allenfalls ein Grund dafür gesucht wird, die Abgabe nicht weiterzuführen, dann fände ich es zumindest falsch, wenn die Regelung auf Gesetzesebene eingeführt würde.

Schliesslich wiederhole ich, was ich mehrfach gesagt habe: Die Zeit ist auch heute nicht so sicher, wie ich es da gelegentlich im Rat höre. Die Notwendigkeit, diese Munition bereitzuhalten, um allenfalls vom Wohnort direkt an einen Einsatzort zu kommen, ist nicht so fern, wie sie hier gelegentlich geschildert wird. Das ist leider ebenfalls die heutige Realität.

Wir prüfen das Ganze also im Hinblick auf die Revision der Waffengesetzgebung. Deshalb beantrage ich Ihnen, jetzt hier von einer segmentierten Lösung abzusehen.