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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-02-26

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Wir behandeln heute vier Standesinitiativen und eine Motion zum Themenblock Heiratsstrafe und Individualbesteuerung. Man kann die fünf Vorstösse etwas gruppieren: Wir haben hier zunächst als neuesten Vorstoss eine Standesinitiative des Kantons Aargau, zu der ein Minderheitsantrag vorliegt, dann geht es um drei sehr alte, zum Teil über zehnjährige Vorstösse der Kantone Zürich, Bern und Basel-Stadt betreffend Individualbesteuerung, und schliesslich haben wir eine Motion des Nationalrates betreffend Individualbesteuerung.

Ich kann Ihnen vorweg die Resultate dazu bekanntgeben, wie Ihnen Ihre Kommission vorschlägt, die fünf Vorstösse zu behandeln: Bei der Standesinitiative Aargau beantragt Ihnen eine Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen -, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Ihnen, Folge zu geben. Bei den drei alten Standesinitiativen beantragt Ihnen die Kommission jeweils mit 10 zu 1 Stimmen, keine Folge zu geben. Die Motion des Nationalrates empfiehlt Ihnen die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.

Zu den einzelnen Initiativen beziehungsweise Motionen: Der neueste Vorstoss, die Standesinitiative des Kantons Aargau, fordert den Bund auf, die Diskriminierung verheirateter Paare und von Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren sowohl in steuerlicher als auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu beseitigen. Die Ehe und die eingetragene Partnerschaft sollen dabei als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet werden. Die Behandlungsfrist für diese Standesinitiative endet in der Frühjahrssession 2018. Deshalb sind die fünf Vorlagen auch heute hier traktandiert. Eine Sistierung ist bei der Aargauer Standesinitiative nicht möglich. Für die älteren Standesinitiativen gibt es dagegen lustigerweise keine Behandlungsfristen, weil sie vor dem 21. Juni 2013 eingereicht wurden. Die gesetzlichen Fristen für die Vorprüfung von Standesinitiativen wurden erst dann neu eingeführt.

Die drei älteren Standesinitiativen und die Motion des Nationalrates fordern alle die Einführung der Individualbesteuerung. Die Initiativen sind in der zweiten Runde der Vorprüfung. Die WAK-NR und der Nationalrat haben die Vorlagen jeweils abgelehnt, der Ständerat hatte ihnen entgegen der Empfehlung seiner Kommission knapp zugestimmt. An der Sitzung vom 26. Januar 2015 haben wir die drei Geschäfte dann sistiert bis nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", die inzwischen ja erfolgt ist.

Nachdem der Nationalrat die Motion der Finanzkommission des Nationalrates in der Frühjahrssession 2016 angenommen hatte, nahm die Bundesversammlung bereits die Motion Bischof 16.3044 an, die das Ziel hat, die Heiratsstrafe über ein Teilsplitting oder eine alternative Berechnung zu beseitigen. Der Bundesrat sprach sich an seiner Sitzung vom 31. August 2016 ebenfalls für die alternative Berechnung aus und plant zurzeit, die Reform zusammen mit der Steuervorlage 17 im März 2018 zu beraten. Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.

Nun zum Vorgehen Ihrer Kommission: Die Standesinitiative Aargau wurde von Ihrer Kommission am 15. Februar 2018 zum ersten Mal traktandiert. Die Kommission hat dabei Anhörungen durchgeführt, namentlich mit einer Delegation des Initiativkantons Aargau. Über die drei anderen, alten Standesinitiativen habe ich betreffend Vorgehen bereits informiert und betreffend die Motion auch. Nun, die Mehrheit Ihrer Kommission ist bezüglich der Standesinitiative Aargau der Meinung, dass mit der im letzten Jahr von beiden Räten angenommenen Motion Bischof dem Bundesrat bereits der Auftrag erteilt worden sei, die Heiratsstrafe zu beseitigen. Dieser sei längst in der Verantwortung und habe auch schon eine Vorlage vorbereitet, wolle aber der Steuervorlage 17 Priorität einräumen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte deswegen die Botschaft des Bundesrates abwarten und nicht parallel dazu in der Kommission an einer Revision arbeiten. Zudem, so die Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission, wäre das Instrument der Standesinitiative kaum geeignet, um ein solch komplexes Vorhaben umzusetzen. Aus denselben Gründen gibt die Kommission auch den Standesinitiativen Zürich 06.302, Bern 07.305 und Basel-Stadt 08.318 mit jeweils 10 zu 1 Stimmen keine Folge und lehnt die Motion 16.3006 mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Eine Minderheit gibt es einzig betreffend die Standesinitiative Aargau. Die Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben; einerseits, um selbst aktiv werden zu können, und andererseits, um, falls nötig, Druck auf den Bundesrat [PAGE 10] ausüben zu können, rasch mit einer Vorlage zwecks Abschaffung der Heiratsstrafe ins Parlament zu kommen. Es bestünden, so die Minderheit, ein klarer Handlungsbedarf und ein grosser innenpolitischer Druck vorwärtszumachen. Die Kommissionsminderheit weist auch darauf hin, dass die Initiative, wenn der Bundesrat seine Vorlage gebracht hat, jederzeit sistiert werden kann.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, auf die vier Standesinitiativen nicht einzutreten - im Falle der Standesinitiative Aargau entstand die Mehrheit durch nur 7 zu 5 Stimmen - und die Motion des Nationalrates abzulehnen.