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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-02-26

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Eigentlich wollte ich mich nicht dazu äussern, weil die NFA-Debatte ja im Herbst und im Winter des nächsten Jahres stattfinden wird. Dann werden wir uns wahrscheinlich intensiv zu den neuen Regelungen des NFA äussern können. In zwei Punkten kann ich meinen Vorrednern natürlich zustimmen. Auch aus meiner Sicht ist der NFA eine Erfolgsgeschichte. Ich glaube, es braucht für den nationalen Zusammenhalt Ausgleichsinstrumente. Aber es ist auch richtig und notwendig, dass diese Ausgleichsinstrumente von Zeit zu Zeit überprüft werden.

Der NFA wurde 2008 eingeführt. Er ist also nun seit gut zehn Jahren in Kraft. Wenn man noch die Vorbereitungszeit hinzunimmt, dann reichen die Regelungen wahrscheinlich zwanzig Jahre in die Vergangenheit zurück. Diese Ausgangslage haben die Kantone natürlich auch gesehen. Das war für sie dann auch der Grund, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um das Regelwerk zu überprüfen. In der ersten Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz Marty war ich auch dabei. Diese Arbeitsgruppe war paritätisch zusammengesetzt, denn es [PAGE 20] war immer sehr wichtig, dass die finanzstarken und die finanzschwachen Kantone mit gleich viel Stimmen vertreten waren. Die Prüfung der Regelungen hat dann halt doch gezeigt, dass im System einige Mängel zu beheben sind. So ist unter anderem die Entwicklung der Disparität überhaupt kein Gradmesser, um die Ausgleichssumme zu berechnen. Die Ausgleichssumme steigt sogar, wenn die Disparität abnimmt. Das darf doch eigentlich nicht sein, sondern je grösser die Disparität, desto grösser müsste die Ausgleichssumme sein.

Ich möchte nicht auf das Technische eingehen, aber aufgrund dessen hat sich die Arbeitsgruppe dann gefunden und die Höhe des Prozentsatzes festgelegt, auf den die finanzschwachen Kantone ausfinanziert werden sollen, bzw. festgelegt, welchen Prozentsatz sie mit wie viel Geld erreichen sollen. Heute ist im Gesetz festgeschrieben, dass 85 Prozent erreicht werden sollten. Es gab zwei Jahre, in welchen diese 85 Prozent nicht erreicht wurden. Dann aber - und in den letzten Jahren verstärkt - wurde diese Zielgrösse doch recht stark überschritten. Im aktuellen Jahr sind es doch 88,2 Prozent, also 3,2 Prozent mehr, als man als Ziel definiert hat.

Das heisst dann in der Summe: 900 Millionen Franken mehr werden umverteilt, als man eigentlich nach der ursprünglichen Zielsetzung wollte. Jetzt kann man sagen, wenn man das zurückfahre, sei das ein Verlust. Man kann es auch von der anderen Seite sehen: Es wird heute zu viel umverteilt. Man kann auch diese Position einnehmen. Nach langem Ringen, zuerst um 86 Prozent, hat man sich dann bei 86,5 Prozent plus Übergangsfrist gefunden. Und am Schluss, es wurde vorher gesagt, wurde das mit 21 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verabschiedet. Das umfasst einfach der Bericht. Der Bundesrat hat ihn jetzt erhalten. Er wird darauf aufbauend seinen Wirksamkeitsbericht und die Botschaft an uns beschliessen und verabschieden.

Ich möchte heute noch nicht sagen, wo wir dann landen. Aber ich denke doch, dass der Kompromiss der Kantone ein wesentliches Element sein sollte. Dieser Kompromiss der Kantone beinhaltet auch, dass das, wovon der Bund entlastet wird, weiterhin im System bleiben soll. Das war auch ein Antrag der Kantone, wie Kollega Hêche es erwähnt hat. Ich widersetze mich dem heute nicht. Ich erwarte im Bericht und im Antrag des Bundesrates eine Haltung dazu und auch eine Wertung, ob man das tun soll und wie viel das sein soll. Ich möchte mich heute dazu nicht abschliessend äussern. Ich finde auch, dass es falsch ist, heute schon vom Bundesrat eine verpflichtende Aussage zu verlangen. Wir haben keine Fakten auf dem Tisch. Ich weiss nicht, ob der Bundesrat die notwendigen Fakten hat, um etwas Entspannendes zu sagen. Ich glaube, diese Zeit sollte man dem Bundesrat noch geben, um uns einen substanziellen Bericht und einen Antrag zu unterbreiten.