Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-02-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-02-27
Wortprotokoll
Wir haben hier vor rund anderthalb Jahren eine Interpellation Walti Beat (16.3524) besprochen, mit der eben das Rechtsüberholen auf Autobahnen geregelt werden sollte. Das lehnten wir ab. Damals haben wir versprochen, dass wir im Sinne jener Interpellation das Rechtsvorbeifahren näher prüfen würden.
Es stimmt nicht, was Herr Nationalrat Hardegger gerade zum Rechtsvorbeifahren gesagt hat. Auch in vielen europäischen Ländern gibt es heute schon Ausnahmeregelungen, die das Rechtsvorbeifahren zulassen, vor allem eben immer dann, wenn es die Verkehrsdichte erlaubt respektive wenn es zu besseren Verkehrsflüssen führt. Das ist eigentlich auch unsere Motivation hier.
Herr Nationalrat Grüter, Sie haben vorhin eine Frage gestellt - Herr Grüter ist jetzt, glaube ich, gerade nicht anwesend -: Der Unterschied zu den Verhältnissen in den USA, in Kanada, in Australien, die das Rechtsüberholen auch zulassen, betrifft natürlich schlichtweg den Platz. In Ländern, wo man per se vier, fünf, gar acht Spuren nebeneinander hat, besteht eine komplett andere Situation als bei uns, wo man auf den Autobahnen in der Regel zwei Spuren hat. Entsprechend sind bei uns mehrspurige Fahrbahnen, die eben auch eine weitere Flexibilität zulassen, gar nicht vorhanden.
Deshalb bleiben wir dabei: Rechts überholen - das geht in Europa nicht, das geht in der Schweiz nicht. Aber zum Rechtsvorbeifahren wurde von Herrn Nationalrat Burkart zu Recht gesagt, die heutige Situation sei kompliziert. Kaum einer weiss, dass heute schon Ausnahmen erlaubt sind, und die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Ganze eher noch verkompliziert.
Deshalb sagen wir: Wir beantragen die Annahme dieser Motion und schaffen damit Klarheit und Rechtssicherheit. Wichtig für die Verkehrssicherheit ist ein harmonischer Verkehrsablauf. Das bedeutet in der Regel, dass man bei Fahrstreifenwechsel-Vorgängen nicht zu viele Geschwindigkeitsunterschiede haben sollte.
Wir haben es einerseits auch hier, bei Unfällen durch Fahrstreifenwechsel, im Vergleich zu anderen Unfallsituationen - etwa Auffahrunfällen - mit tendenziell leichteren Folgen zu tun. Die Sicherheit ist also weniger gefährdet. Es gibt hier andererseits aber auch Sicherheitsnachteile durch eine Lockerung der Regelungen zum Rechtsvorbeifahren. Da muss man abwägen, vor allem auch, weil ausländische Fahrzeuglenkende vielleicht tatsächlich liberalere Rechtsordnungen gewohnt sind und andere Regelungen kennen. Es muss auch in der Praxis für das Gros der Verkehrsteilnehmer verständlich sein, was man wann darf.
Wir haben das Thema effektiv auch mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung diskutiert. Auch sie ist gegen das Rechtsüberholen auf Autobahnen, unterstützt jedoch die geplante Änderung, unter der Bedingung, dass die Ausgestaltung und Umsetzung dann nicht zu weiteren Verkehrsunfällen führen sollte - das findet der Bundesrat auch. Das werden wir selbstverständlich auch wieder beobachten und in der Statistik festhalten müssen. Insbesondere wollen wir sicherstellen, dass die Möglichkeiten des Rechtsvorbeifahrens dann nicht das Rechtsüberholverbot verwässern. Dem, denke ich, muss dann auch in der Ausbildung und mit den Geschwindigkeitsdifferenzen vorgebeugt werden. [PAGE 61]
Insofern haben die Analysen ergeben: Der Verkehrsfluss erführe durch das Rechtsvorbeifahren eine positive Beeinflussung und die Verkehrssicherheit ebenfalls. Deshalb beantragen wir Ihnen die Annahme der Motion.