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Ruppen Franz · Nationalrat · 2018-02-27

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-27

Wortprotokoll

Es gibt heute in der Schweiz, aber insbesondere im Alpenraum landwirtschaftlich genutzte Bauten ausserhalb der Bauzone, die aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft ihren ursprünglichen Zweck verloren haben. Dabei handelt es sich um ein kulturelles Erbe, welches auch das Landschaftsbild prägt. Diese ehemals landwirtschaftlich genutzten Bauten können entweder erhalten werden, indem sie zu Wohnzwecken umgebaut werden, oder sie zerfallen. Der massvolle Umbau dieser Bauten bedeutet auch eine Aufwertung der Landschaft, indem keine Ruinen oder zerfallenden Bauten das Landschaftsbild verschandeln.

Es geht also darum, bereits bestehende Bauten zu erhalten, indem sie einem neuen Zweck zugeführt werden. Mit der Motion des Ständerates sollen die Kantone in diesem Bereich mehr Handlungsspielraum erhalten. Es soll auf die unterschiedlichen Situationen in den Kantonen Rücksicht genommen werden.

Mit meiner Minderheit beantrage ich, die Motion in der Fassung des Ständerates anzunehmen. Die UREK-NR hat die Motion des Ständerates abgeändert und verlangt, dass die Regelungen auf einer regionalen Planung beruhen sowie zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen müssen.

Folgende Argumente sprechen gegen diese Änderung und damit für die Fassung des Ständerates: Ursprüngliches Ziel der Standesinitiativen und auch der Kommissionsmotion der UREK-SR war es, dass landwirtschaftlich nicht mehr benötigte Bauten ausserhalb der Bauzone unter Wahrung ihrer Identität und im Rahmen der bestehenden Erweiterungsmöglichkeiten massvoll zur Wohnnutzung umgenutzt werden können, dies mit dem Ziel, das traditionelle und wertvolle Landschaftsbild und somit auch wertvolles Kulturgut zu erhalten. Mit der von der UREK-NR vorgenommenen Änderung wird dieses Ziel nicht mehr erreicht, und die Hürden werden zu hoch gesetzt. Wieso sollte ein Eigentümer dafür verantwortlich sein, dass eine Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft erzielt wird? Dieser Zusatz ist unverhältnismässig und verunmöglicht die Umnutzung von landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Bauten durch ihren Eigentümer. Die Folge wird sein, dass diese Bauten, welche ein wertvolles Kulturgut darstellen, zerfallen und verschwinden.

Es besteht auch die Gefahr, dass mit diesem Zusatz die heute geltenden Bestimmungen fürs Bauen ausserhalb der Bauzone verschärft werden. Ziel sollte es aber sein, die heute geltenden Bestimmungen auf die regional spezifischen Fragestellungen und die Probleme in den Kantonen anzupassen. Die kantonalen Richtpläne sind das geeignete Instrument hierfür. Daher reicht die Motion in der Fassung des Ständerates völlig aus, denn dort wird eine Grundlage im kantonalen Richtplan verlangt. Der kantonale Richtplan, welcher im Übrigen durch den Bundesrat genehmigt werden muss, kann somit die Rahmenbedingungen definieren.

Der von der UREK-NR eingefügte Zusatz ist unklar und muss in der vorliegenden Form abgelehnt werden. Er ist weder sinnvoll noch praxistauglich und zieht zu viel Bürokratie nach sich.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen und damit die Motion in der Fassung des Ständerates anzunehmen.