Rytz Regula · Nationalrat · 2018-02-27
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-02-27
Wortprotokoll
Die Sicherheit auf den Strassen konnte in den letzten Jahren klar verbessert werden. Das ist erfreulich, und es ist auch ein Erfolg und eine Folge des Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura. Trotzdem sind wir noch lange nicht an unserem Ziel angekommen.
Pro Jahr passieren auf unseren Strassen über 17 000 Unfälle mit etwa 3800 Schwerverletzten und 215 Todesopfern. Wir sind uns hier alle einig, dass jeder Unfall ein Unfall zu viel ist. Das wurde auch während der Diskussion über die zweite Gotthardröhre hier in diesem Saal ausführlich betont. Nach der Abstimmung über diese Milliardeninvestition ist der Verkehrssicherheitseifer einiger Parteien aber leider ziemlich stark erlahmt. Mehr noch: Ich habe hier eine ganze Liste von parlamentarischen Vorstössen, mit denen die Strassenverkehrssicherheit durchlöchert werden soll wie ein Emmentalerkäse. Im Mittelpunkt steht ganz klar die Abschwächung der Sanktionen gegen die Raserdelikte.
Ich muss schon sagen: Da wird doch einiges an Hartnäckigkeit aufgewendet, um den Bundesrat und das Parlament weichzuklopfen. Kaum war der Raserartikel in Kraft, gab es schon den ersten Versuch, ihn wieder abzuschwächen. Es wurde schon erwähnt: Die Motion Gschwind 15.3125 zum Beispiel verlangt, dass die Mindeststrafen für besonders krasse Missachtungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestrichen werden sollen. Damals - damals! - hat der Bundesrat die Regelung in Via sicura noch standhaft mit Klauen und Zähnen verteidigt und sich gegen die Aufweichung des Raserartikels gewandt.
Heute, drei Jahre später, soll offensichtlich alles anders sein. In einer Evaluation stellt der Bundesrat zwar fest, dass Via sicura gut wirkt, auch im Bereich des Rasens. Wegen der neuen Rasergesetzgebung, so steht es in dieser Evaluation, werden pro Jahr mindestens 17 schwere Unfälle verhindert. Das heisst, es gibt über hundert Schwerverletzte weniger seit der Inkraftsetzung dieses neuen Gesetzes - und das ohne Milliardeninvestitionen. Trotzdem will der Bundesrat diesen sinnvollen Raserartikel nun einfach schwächen.
Auch der Ständerat hat in dieser Sache eine unerklärliche Spitzkehre gemacht. Sein Vorschlag gemäss der vorliegenden Motion geht weiter als alle Anträge zuvor. Vorher hatte auch der Ständerat die Rasergesetzgebung verteidigt. Plötzlich hat auch er sich anders entschieden, und er macht nun einen vierfachen Angriff auf die Verkehrssicherheit.
Er will neu zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Rasen unterscheiden. Ich hätte dann gerne, dass mir jemand mal erklärt, wie fahrlässiges Rasen genau geht. Der Ständerat will aber auch die Mindeststrafen senken, und er will aus einer Rückgriffspflicht ein Rückgriffsrecht machen. Das heisst, wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann also auch in Zukunft aufs Gaspedal drücken und muss nicht für seine Schäden haften. Und last, but not least will der Ständerat auf die geplante Einführung von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkoholwegfahrsperren verzichten. Bernhard Guhl hat uns vorhin aufgezeigt, wie verantwortungslos dies ist.
Jeder dieser Punkte ist ein Angriff auf die Verkehrssicherheit. Und jeder dieser Punkte ist eine Veräppelung aller Bürgerinnen und Bürger, die eine Volksinitiative gegen Raserexzesse unterschrieben haben. Die Initiative wurde wegen der Versprechen der Politik zurückgezogen. Doch leider können sich nun viele Politikerinnen und Politiker an ihre Versprechen nicht mehr erinnern. Man kann sich natürlich schon fragen, wie ein so krasser Kurswechsel innerhalb so weniger Jahre möglich war.
Vordergründig geht es um ein wichtiges Thema, nämlich um den Ermessensspielraum von Richterinnen und Richtern bei der Beurteilung von Straftaten. Dieser wird bei der Rasergesetzgebung tatsächlich strapaziert. Doch das Bundesgericht hat längst einen Weg gefunden, um die von der Bevölkerung gewünschte strenge Bestrafung von Autorasern durchzusetzen, ohne den Ermessensspielraum der Gerichte auszuhebeln. Mit einem Urteil vom 13. November 2017 hat das Bundesgericht die Rechtsprechung zum Rasertatbestand präzisiert: Heute ist klar, dass die Vermutung eines Rasertatbestandes beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände auch widerlegt werden kann. Ich glaube, das ist die notwendige Klärung auf der rechtlichen Ebene.
Wir Grünen begrüssen diese Präzisierung ausdrücklich. Für uns ist damit das Hauptziel der Motion des Ständerates bereits erfüllt - zumindest das offizielle Ziel. Doch es gibt auch noch ein inoffizielles Ziel. Sie haben es vorhin gehört, Sie haben es bei der Beratung der früheren Vorstösse gehört: Es geht nicht um den Rechtsstaat in dieser Debatte, sondern es geht darum, dass Via sicura wirkt. Es gibt mehr Prävention, und es gibt härtere Strafen, und nun klagen Sie darüber, dass es unbescholtene Bürgerinnen und Bürger - vor allem Bürger - gibt, die wegen einer einmaligen Übertretung eines Gesetzes nun plötzlich in ihrer Existenz bedroht seien.
Es stimmt, es mag Härtefälle geben. Aber bedenken Sie: Aufs Gaspedal drücken ist immer freiwillig. Opfer eines Rasers zu werden ist es dagegen nicht. Der wirkliche Härtefall entsteht durch einen Unfall. Auch ein unbescholtener Bürger kann ein Kind überfahren, und das wollen wir nicht.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag und dem Antrag der Minderheit Guhl zuzustimmen.