Merlini Giovanni · Nationalrat · 2018-02-28
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Questo mio postulato trae origine dagli ostacoli pretestuosi che vengono frapposti dall'Unione europea ed in particolare da alcuni Stati come Francia e Italia all'offerta transfrontaliera di prestazioni da parte di intermediari finanziari svizzeri alla clientela privata in quei due paesi. La situazione non solo non accenna a migliorare, ma addirittura si è aggravata ancora recentemente con l'accresciuta pressione esercitata dalla Commissione europea sul nostro paese attraverso il riconoscimento solo limitato dell'equivalenza della normativa svizzera in materia di borsa e con l'inserimento del nostro paese sulla nuova lista grigia dell'Unione europea o meglio dell'Ecofin, relativa ai paesi sotto osservazione per le loro politiche fiscali privilegiate.
Noch kürzlich hat die EU ohne triftige Gründe die Äquivalenz der schweizerischen Vorschriften zum Börsenwesen nur mit einer zeitlichen Beschränkung anerkannt. Gleichzeitig befindet sich unser Land ungerechterweise auf der neuen grauen Liste der EU betreffend die Staaten mit sogenannter privilegierter Besteuerung, allen seinen Bestrebungen zum Trotz, sich den internationalen Standards anzupassen.
Mit meinem Postulat wird der Bundesrat deswegen beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in dem er Szenarien für den Tessiner und den Genfer Finanzsektor und deren Zutritt zum italienischen bzw. französischen Markt sowie Massnahmen darstellt, die schweizerischen Finanzintermediären grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen für ihre Privatkundschaft erleichtern sollen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Italien und Frankreich die Richtlinie 2014/65/EU (Mifid II) restriktiv auslegen und beschlossen haben, dass grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen Privatkundinnen und -kunden nur anbieten darf, wer eine Filiale oder Zweigniederlassung auf ihrem Gebiet hat.
Die Pflicht einer Zweigniederlassung ist unter den möglichen Massnahmen zur Umsetzung der Mifid II diejenige, die die kleineren und mittelgrossen Finanzintermediäre, wie insbesondere diejenigen aus dem Tessin und dem Kanton Genf, am härtesten trifft, dürfen diese doch ihre Finanzdienstleistungen nicht mehr direkt von der Schweiz aus anbieten. Mit dieser einschneidenden Einschränkung verbunden sind auch unverhältnismässige Ausgaben und sonstige Lasten. Vor allem ist den Privatbanken die Öffnung einer Zweigniederlassung in Italien und Frankreich aus wirtschaftlichen, steuerlichen und unternehmerischen Gründen nicht zumutbar. Kommen sie aber dieser Pflicht nicht nach, so verlieren sie unausweichlich Kundschaft, sinkt ihr Umsatz, und sie sind dazu gezwungen, in Genf und im Tessin Arbeitsplätze zu streichen. Das sollten wir doch nicht passiv hinnehmen.
Es ist an der Zeit, mit diesen Staaten auf Augenhöhe zu sprechen und zu verhandeln, damit eine passende Lösung gefunden wird. Dies gilt umso mehr, als sich Italien im Rahmen der Roadmap vom Februar 2015 im Vorfeld des neuen Doppelbesteuerungsabkommens dazu verpflichtet hatte, den Zugang zu grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu erleichtern, und zwar im Gegenzug zur effizienten Zusammenarbeit, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung und den Schweizer Banken gewährt wurde, als es darum ging, zur Regularisierung unversteuerter italienischer Vermögen, die auf Schweizer Banken liegen, den Informationsaustausch in Steuerfragen voranzutreiben. Mit dem Abkommen vom 2. März 2017 verpflichten sich Italien und die Schweiz zudem, Sammelgesuche im Bereich der Amtshilfe zu erledigen. Dadurch erhält Italien wichtige Informationen über Konten von als nicht kooperativ geltenden italienischen Staatsangehörigen bei Schweizer Banken, und dies über die letzten drei Jahre.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, mein Postulat gemäss der Empfehlung des Bundesrates anzunehmen.